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Liebe Frau Bader! Wie verhält es sich wenn man erst Schicht(3) gearbeitet hat und dann wegen SS umgesetzt wird, in dem Werk wird nur 4 Tage die Woche gearbeitet! Die Arbeitszeit bei Schwangeren darf ja nur 8,5 Std. pro Tag betragen. Werden die unbezahlten Pausen(2 mal 15 Min) auf die Arbeitszeit angerechnet oder nicht? Bleibt der alte Brottolohn von vor der SS bestehen oder dürfen die "fehlenden Stunden" abgezogen werden? Vielen Dank schonmal im vorraus und viele Grüße Tanja
Liebe Tanja, wenn man wegen der SS weniger Arbeiten darf/ kann, besteht ein Beschäftigumgsverbot, welches nicht zu Lohneinbußen führen darf. Gruß, NB
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