Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mutterschutzgesetz bei 400 euro job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: mutterschutzgesetz bei 400 euro job

Nicki1986

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hallo ich habe eine frage ich arbeite auf 400 euro eigentlich im nachtdienst das darf und mochte ich natùrlich nicht weil es zu gefàhrlich ist in der altenpflege jetzt hat meine chefin mich in die tagesbetreuung gestreckt jetzt sagt sie ich muss sonntags und feiertage auch arbeiten aber in der schwangerschaft zàhlt doch sonn und feiertag verbot dies zàhlt doch auch bei 400 euro kàfte oder? was kan ich machen wen meine chefin diese nicht axeptiert? `hoffe auf schnelle antword danke im vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie dürfen am WE arbeiten. § 4 MuSchG: Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. Liebe Grüsse, NB


sternenfee75

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In derPflege gilt das Verbot für Sonn/Feiertage nicht, die wirst du arbeiten müssen. Darfst nurnicht nach 20.00 Uhr arbeiten. Arbeite im Kh und habe eher angefangen und bin dann um 20.00 Uhr gegangen.


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