Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgeld wichtig

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzgeld wichtig

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Hallo, Habe eine Frage.ET ist eigentlich der 18.10 nun wird aber am 28.09 eingeleitet! Soeben ahbe ich das Mutterschutzgeld von der Krankenkasse für die 6 Wochen vorher als Einmalzahlung erhalten also vom 06.09-18.10 Jetzt wird aber ja schon viel vorher eingeleitet sodass der Kleine ja auch dann wohl am 28 oder 29.09 kommt.Muss ich die Krankenkasse anrufen und das angeben sodass die Geld zurück wollen oder wie läuft das nun???weil es sind ja dann keine 6 Wochen vorher sondern nr 3 1/2 ca und Geld habe ich dann von denen für 6 Wochen bekommen oder wird dass dann von den 8 Wochen danach abgezogen???? Bitte um ANtwort! mfg mamasteffi2


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mütter genießen mindestens 14 Wochen gesetzlichen Mutterschutz. Maßgebend ist nach wie vor der vom Arzt berechnete Geburtstermin. Vor der Geburt stehen den Frauen sechs und nach der Geburt acht Wochen Mutterschutz zu. Die Mutterschutzfrist verlängert sich bei allen normalen Geburten vor dem berechneten Termin nun nach der Entbindung um die Anzahl der Tage, die davor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Kommt also ein Kind bis zu sechs Wochen früher als berechnet auf die Welt, ohne die besonderen medizinischen Merkmale einer Frühgeburt zu erfüllen, wird die entsprechende Zahl von Mutterschutztagen zu den acht Wochen nach der Geburt hinzugezählt. Mütter von Frühchen und Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm erhalten maximal 18 Wochen Mutterschutz - bis zu sechs Wochen vor dem berechneten Termin und zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Regelung gilt auch bei Mehrlingsgeburten. Bei der Berechnung des Jahresurlaubs zählen Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für Schwangere und Mütter wie Beschäftigungszeiten. Zudem besteht ein Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr. Nach der Schutzfrist kann man mit 6 Wo. Frist ganz normal in EU gehen. Während der Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


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Du hast Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsgeld... ein Teil wird am Anfang des Mutterschutzes und der Rest nach der Geburt gezahlt. Es wird nichts abgezogen


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hallo, auch wenn das Kind 3 Wochen eher kommt???? Dann aheb ih doch zuviel Geld bekommen????


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Wieso zuviel? Du bekommst Mutterschaftsgeld für 14 Wochen, bei frühchen etwas mehr. bekommst halt nach nur noch 8 wochen + evtl. die wochen für frühchen nachgezahlt...


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Hey, Neee mom ALSO Et eigentlich 18.10 wird aber am 28.09 eingeleitet (3 Wochen eher) Mutterscutzgeld vorher 6 Wochen dafür habe ich das Geld eben bekommen aber FÜR 6 Wochen und ich entbinde ja 3 Wo eher.also habe ich dann Geld für 6 Wochen bekommen aber war ja nur dann 3 Wo im Mutterschutz vorher.das ist doch dann zuviel???????denn ab 28.09 gibts ja dann das Gel für die 8 Wo danach obwohl ich da noch theoretisch das Geld von den 6 Wo davor habe,ok?Ich habe ANgst dass ich das jetzt zurück zahlen muss!!!! hmmmm blöde Situation,PS:Frühchen ist es ja nicht mehr!


Mitglied inaktiv

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...hast du nach der geburt 8 wochen mutterschutz PLUS die 3 wochen, also 11 wochen. du hast also so oder so 14 wochen mutterschutz und bekommst auch dafür geld. lg two_kids


Mitglied inaktiv

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Zurückzahlen musst du nix, bekommst dann halt nur noch für 8 Wochen Mutterschaftsgeld.


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