xkleinemausx
Hallo Ich habe gehört das man im Mutterschutz ist sobald die Schwangerschaft festgestellt wurde vom doc ....ist das so richtig? ?? Ab wann ist es die beste Zeit dem arbeitgeber Bescheid zu geben da ich von 3-6 und 10 -13 Uhr von montag bis samstag arbeite und ich weiß das ich eigentlich von 3-6 dann eigentlich nicht arbeiten darf ... Hmmmmm wäre es eine möglichkeit wenn ich meinen mann früh s mit nehme und ich nur fahre ???? ...bin zusteller für eine zeitung Ich habe bedenken das ich den job verliere sobald die firma weiß das ich schwanger bin probezeit ist aber schon rum. Lg kleinemaus
Hallo, nein. Der Mutterschutz beginnt 6 Wo vor der Geburt. Aber der AG muss das MSchG beachten Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du solltest dem AG unverzüglich mitteilen dass Du schwanger bist, damit er das Mutterschutzgesetz einhalten kann. Du bist praktisch unkündbar (es sei denn das Gewerbeaufsichtsamt stimmt dem zu, und das würden sie nicht machen nur weil Deine Arbeitszeiten teilweise nachts liegen). Wenn der AG Deine Arbeitszeit nicht so legen kann dass sie mit dem Mutterschutzgesetz konform ist, dann muss er ein BV ausstellen. Dann musst Du nicht arbeiten bekommst aber Geld als wenn Du arbeiten würdest und der AG kann sich seine Kosten über die Umlage U2 zurück holen. LG Sabine
xkleinemausx
Ah na die info beruhigt mich ja schon mal ungemein Mich würden jetzt schon noch die Antwort von der anwältin interessieren Wer noch weitere infos hat gern könnt ihr Schreiben Lg kleinemaus
Sternenschnuppe
Musst Du schwere Zeitungsstapel heben ? Dann kommt vielleicht ein komplettes Beschäftigungsverbot. Möglich auch eines nur für die Nachtschicht. Dann arbeitest Du nur von 10-13 und bekommst den vollen Lohn. Es sei denn er kann Dich die 6 Stunden auch über Tag einsetzen. Probezeit ist rum, warte noch ab bis die Schwangerschaft gesichert ist ( ich bekam mein BV immer ab Herzschlagsichtung ) und spreche dann mit Deinem Chef wie es weitergeht.
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