Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der am 31.12 ausläuft,mein Mutterschutz beginnt am 29.12. Habe ich überhaupt Mutterschutz, ohne verlängerten Arbeitsvertrag? Wie werde ich, unverheiratet, aber mit Partner zusammenlebend Versichert sein? Welche finanziellen Hilfen stehen uns zu? Vielen Dank Christine
Hallo, Ihr Mutterschaftsgeld zahlt die KK. Danach sind Sie arbeitslos. Beitragsfreie KK erhalten Sie nur, wenn das Arbeitsamt Sie als dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend beurteilt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ist fast so ähnlich, wie bei mir! Habe mich bei meiner KK erkundigt und die haben mir gesagt, daß die Tage, die sich der Arbeitsvertrag mit dem Mutterschutz überschneidet, einen Teil die KK zahlt und die Differenz zu Deinem Nettolohn zahlt Dein AG. Nach dem 31.12. bekommst Du Krankengeld von Deiner KK in Höhe von 70% Deines Bruttogehaltes, jedoch nicht mehr als 90% des Nettogehaltes. Wenn Du Anspruch auf Erziehungsgeld hast, mußt Du für diesen Zeitraum keinen KK-Beitrag zahlen, bist aber voll versichert. Bekommst Du kein Erziehungsgeld, mußt Du weiter Beitrag zahlen.
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