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Hallo Frau Bader, z.Z. befinde ich mich noch in Elternzeit,welche am 27.09.2010 endet. Zwischen dem 28.09.10 bis zu meinem neuen Mutterschutz, welcher am 21.10.10 beginnt, gehe ich Vollzeit arbeiten. Da ich während der letzten SS ein Beschäftigungsverbot hatte, habe ich noch einen Resturlaub von 9 Urlaubstagen aus dem Jahr 2008 und ein paar Überstunden. Ich wollte gerne die Zeitspanne zw. dem 28.9- 21.10. mit meinem Resturlaub und meinem "neu" anfallendem Urlaub überbrücken. Kann dies mein AG ablehnen??? Wird bei der Berechnung der Urlaubstage die Mutterschutzzeit voll mitberechnet? Wie setzt sich mein Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber zusammen, wenn ich nur knapp einen Monat arbeite??? Muss er mir trotzdem, abzügl. der 13 Euro von meiner KV, den vollen Gehalt bezahlen? Fragen, über Fragen.. . Ich hoffe sehr, dass sie mir weiterhelfen können, da mein AG mir keine Auskunft erteilt. Vielen Dank
Hallo, 1. Der AG kann nur betriebsbedingt ablehnen (hier wird ihm eine Erklärung schwer fallen) 2. Ja, der Mutterschutz zählt voll mit 3. Aus dem üblichen Lohn 4. Ja, er muss den vollen Lohn zahlen Liebe Grüsse, NB
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Von mir kurz eine Anmerkung: Urlaub steht Dir von Sept bis Dezember 2010 komplett zu, da der letzte volle Monat EZ ja der August sein wird. Den für evtl. Januar 2011 anfallenden Urlaub kannst Du erst im kommenden Jahr nehmen. WENN er Dir den Urlaub nicht gewährt, würde ich mir schrftlich geben lassen, dass der Urlaub aus 2008 (inkl. Überstunden) nicht verfällt sondern nach der nächsten EZ genommen werden kann. Denn ansonsten kann er sagen, dass Du ihn ja im Jahr in dem die EZ zuende ist oder im Jahr danach nehmen musst. Steht alles im BEEG § 17 Viele Grüße Désirée
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@Désirée "Urlaub steht Dir von Sept bis Dezember 2010 komplett zu, da der letzte volle Monat EZ ja der August sein wird." Warum steht mir der Urlaub vom Sep komplett zu?? Auch wenn ich im Sep nur 3 Arbeitstage habe? Wo kann ich das genau nachlesen, oder ggf. meinem AG vorlegen? Dankeschön nochmals, VG
Mitglied inaktiv
zB in der Broschüre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Seite 74: "Erholungsurlaub kann anteilig für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden." Du oder dein Chef kann sich die Broschüre kostenlos auf der Seite vom Ministerium runterladen.
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Sorry, ich mein die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" Hier der Link: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=89272.html
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o.T.
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