Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mutterschutz und elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: mutterschutz und elternzeit

nela1806

Beitrag melden

mein chef weiss wann mein letzter arbeitstag ist muss ich ihn vorher trotzdem noch bescheid sagen oder geht das automatisch nach geburt reicht es da telefonisch bescheid zu sagen das man 1 jahr elternzeit nimmt oder muss man das schriftlich beim chef einreichen vielen dank für die antworten


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Auf JEDEN Fall schriftlich und minimal 7 Wochen vor Antritt. Kannst Du aber auch jetzt schön machen und beim Zeitpunkt sagen ab Geburt voraussichtlich xx.xx.xxxx LG Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wie weit bist Du denn jetzt ? Es gibt eigentlich eine Bescheinigung für den AG und die KK wegen Mutterschaftsgeld. Dann sollte alles klar sein. Elternzeit habe ich immer nach der Geburt angegeben, mit Zweg auf dem Arm, da freuen sich die Kollegen immer. Oder eben vorher mit Datum : ab Geburt und dann die Gebursturkunde nachreichen innerhalb einer Woche ab Geburt.


nela1806

Beitrag melden

ach erst 19 bald 20 trotzdem macht man sich ja schon nen kopf ja mit mutterschutz das wusste ich mit diesen schein aber bei elterngeld nicht so ganz na meine kollegen besuch ich das ja klar aber mein chef wohnt 110 km weiter weg da werd ich das dann schriftlich machen


Clea

Beitrag melden

Hallo! Auf jeden Fall musst du aber aufpassen, beim anmelden der Elternzeit kienen Fehler zu machen. Denn wenn du nur ein Jahr angibst, dann verlierst du den Anspruch auf das zweite Jahr und bist auf die Zustimmung deines AG angewiesen. Gibst du hingegen von vornherein zwei Jahre Elternzeit an, dann muss er sie dir auch gewähren. Willst du vorher zurück, ist das auch kein Problem, denn ab einer bestimmten Größe muss er dir eine Stelle zw. 15 und 30 Std. pro Woche im Rahmen der Elternzeit anbieten und du verlierst den Elternzeitstatus nicht (zB Kündigungsschutz). Und das dritte Jahr kannst du dann im Anschluss nehmen, wenn du es 7 Wochen vor Ablauf der zwei Jahre anmeldest oder bis zum 8 Lebensjahr des Kindes. Das allerdings nur, wenn der AG zustimmt. Das würde ich mir dann zu gegebener Zeit schriftlich geben lassen. Viele Grüße und noch ne schöne SS, Clea


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne ...

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1 ...

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...

Hallo, ich habe noch 25 Tage Urlaub aus 2023, der normalerweise bei meinem AG bis 31.12.2024 genommen werden muss. Nun bin ich aber schwanger, gehe ab 13.06.2024 in Mutterschutz (ET 26.07.2024) und muss bis dahin meine Vertretung bis dahin einarbeiten. Was passiert mit meinem Resturlaub aus 2023? Der Urlaub aus 2024 bleibt ja bestehen und kann ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin an einer Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Haushalt) angestellt. Befristet läuft der Vertrag am 30.09.2024 aus. Ich gehe am 26.09.2024 in den Mutterschutz. Mir wurde nun überall her gesagt, mein Vertrag verlängere sich gem. des WissZeitVG um die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit, ohne das ein ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz.  Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...