Mutterschutz trotz Arbeitslosigkeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz trotz Arbeitslosigkeit?

Hallo! Bis Ende 03/2004 erhalte ich Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt. Jetzt bin ich schwanger und erwarte mein 1. Kind Mitte Juni 2004. Meine Frage ist jetzt wie ich die Zeit dazwischen überbrücken kann? Ist es richtig, das die Leistungen die vom Arbeitsamt nicht in Anspruch genommen werden, durch Krankheit etc. nachher hinten angehangen wird? Also in meinem Fall ca. 1 Monat krank, deshalb einen Monat mehr Arbeitslosengeld? Und ab wann gilt der Mutterschutz! Wenn ich sechs Wochen vor der Geburt in Mutterschutz gehe und bis dahin noch Leistungen vom Arbeitsamt erhalte, erhalte ich dann auch noch Mutterschutzgeld? Ich bin ein wenig verunsichert!

Mitglied inaktiv - 13.01.2004, 14:25



Antwort auf: Mutterschutz trotz Arbeitslosigkeit?

HAllo, wo ist das Problem? Sie erhalten bis zu dem genannten Zeitpunkt Arbeitslosengeld. Danach evtl. andere staatliche Leisrungen, mit der SS hat dies jedoch zunächst nichts zu tun. Sollten Sie noch ArbGeld beziehen, wenn die Schutzfrist beginnt, erhalten Sie mUtterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2004



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