Hallo! Bis Ende 03/2004 erhalte ich Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt. Jetzt bin ich schwanger und erwarte mein 1. Kind Mitte Juni 2004. Meine Frage ist jetzt wie ich die Zeit dazwischen überbrücken kann? Ist es richtig, das die Leistungen die vom Arbeitsamt nicht in Anspruch genommen werden, durch Krankheit etc. nachher hinten angehangen wird? Also in meinem Fall ca. 1 Monat krank, deshalb einen Monat mehr Arbeitslosengeld? Und ab wann gilt der Mutterschutz! Wenn ich sechs Wochen vor der Geburt in Mutterschutz gehe und bis dahin noch Leistungen vom Arbeitsamt erhalte, erhalte ich dann auch noch Mutterschutzgeld? Ich bin ein wenig verunsichert!
Mitglied inaktiv - 13.01.2004, 14:25