Frage: Mutterschutz+Arbeitslosigkeit

Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir in diesem Bereich weiterhelfen?! Habe bis zum 6 SSM gearbeitet und dann ist mein befristeter vertrag bei der Zeitarbeitsfirma ausgelaufen.(Was denen natürlich recht gelegen kam !) So ich bin jetzt seit July/August Arbeitslos gemeldet und mein Mutterschutz fängt am 9.Sept. quasi am Samstag an. Ich brauche dann für die Krankenkasse ein Bescheid des Arbeitsamtes über Einstellung des Arbeitslosengeldes was ich dann zusammen mit der Bescheinigung des Baby Doc über ET abgeben muss, um Mutterschaftsgeld zu beantragen. ´So nun habe ich gelesen das man von der Krankenkasse 13€ pro Tag bekommt das bis max. je nach Monatslänge 403€ beträgt und der Rest der Arbeitgeber normalerweise ausgleichen muss. Da ich ja keinen zur Verfügung habe, ausser Arbeitsamt (aber durch die Einstellung) was passiert dann ??? Es muss ja noch irgendeine Regelung geben bei Arbeitslosen Frauen die aber in der gesetzlichen Krankenkasse sind! Wer kommt schon mit knapp 400€ aus ??? Das macht mich wahnsinnig der Gedanke ... mein Freund ist Selbstständig und da kommt auch nicht viel bei rum (bei den ganzen zahllungswilligen Kunden*g*)man kann einem doch nicht den Hals so zuschnüren... vor allem weil ich immer gearbeitet hab ... gibts da irgendwas???? Danke für Ihren Tipp, Jasmin

Mitglied inaktiv - 08.09.2006, 14:39



Antwort auf: Mutterschutz+Arbeitslosigkeit

Hallo, Sie bekommen Leistungen in Höhe des Arbeitslosengeldes. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2006



Antwort auf: Mutterschutz+Arbeitslosigkeit

Hallo, also du müsstest Mutterschaftsgeld in Höhe deines Arbeitslosengeldes bekommen. Da dein Arbeistvertrag normal ausgelaufen ist. Ruf ruhig mal deine Krankenkasse an, die werden das bestätigen. Mfg Justi

Mitglied inaktiv - 09.09.2006, 20:29



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