Frage: Mutterschutz und Arbeitslosigkeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe verschiedene Fragen wegen Mutterschutz und Arbeitslosigkeit - ich bin mir nicht sicher ob die letzte gehört zu Ihnen oder nicht, aber ich versuche es :). 1./ Ich bin in der 21 SSW, der Mutterschutz beginnt Anfang Februar 2019. Mein Arbeitsvertrag endet sich inzwischen am 28.02.2019. Wenn ich bin mir richtig, ab 01.03.2019 zahlt mir die Krankenkasse Krankengeld weiter und ich bekomme nicht mehr meinen früheren 100% Lohn (nur bis Ende Febr). Meine Frage ist, dass wenn ich vor dem Mutterschutz 4-5-6 Woche krankgeschrieben würde, wie beeinflusst es das Mutterschaftsgeld? Und das Elterngeld? Ich war frühe niemals krank, so die gleiche ICD werde ich bestimmt nicht haben. 2./ Wenn ich bin mir richtig, ich muss mich noch im November beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Es war ein Jahresvertrag, so bis Ende Februar werde ich 12x Entgeltabrechnung haben, aber ich muss mich noch im November arbeitslos melden, und bis dann habe ich nur 9x Entgeltabrechnung (früher habe ich im Ausland gearbeitet, so in 24 Monate würde ich 12 Entg.abr. haben). Geht es so? Werde ich in diesem Fall nach Elternzeit ALG bekommen? Ich würde es toll finden, denn dann konnte ich ein bisschen mehr mit meinem Baby zu Hause bleiben und hätte ich mehr Zeit einen Arbeit zu finden. Vielen Dank für die Möglichkeit. Ich bin Ihnen sehr dankbar für ihre fachliche und kompetente Hilfe. Ros

von rosam am 09.11.2018, 11:36



Antwort auf: Mutterschutz und Arbeitslosigkeit

Hallo, 1. Ist richtig so Sie bekommen den Lohn in Höhe des Krankengeldes 2. Sie bekommen ArbGeld 1, wenn Sie 12 Mo. sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben - und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.11.2018



Antwort auf: Mutterschutz und Arbeitslosigkeit

bekommst Du Elterngeld ... Solltest Du gleich nach der GEburt wieder arbeiten wollen, dann mußt Du eine Kinderbetreuung nachweisen, um ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Falls Du nicht arbeiten kannst, kannst du evtl. aufstocken mit Hartz IV. Der Kindsvater ist für Dich und das Kind unterhaltspflichtig. Wie viel Elterngeld Du bekommst kann ich dir nicht sagen. Falls DU nicht verheiratet bist, Elterngeld auf 2 Jahre splitten und Du hast so weit ich weiß dann auch eine Krankenversicherung. LG Peeka

von peekaboo am 09.11.2018, 11:41



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