Frage: Mutterschutz/Steuerklasse

Guten Tag! ich habe am 11.01.2011 geheiratet und werde ab dem 03.02.2011 in Mutterschutz gehen. Bisher habe ich die Steuerklasse 1. Da ich aber ein Jahr in Elternzeit gehe, wird mein Mann in die Steuerklasse 3 gehen, da das Elterngeld meines Wissens steuerfrei ist. Jetzt bekommt ich allerdings 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Geld von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber. Kann ich den die Steuerklasse dann erst ab März 2011 ändern lassen? Sonst würde mir doch Geld verloren gehen, wenn ich für diese Zeit noch in die Steuerklasse 5 eingestuft werde. Ich hoffe Sie können mir Auskunft geben - vielen Dank. Viele Grüße mariechen2607

Mitglied inaktiv - 14.01.2011, 08:25



Antwort auf: Mutterschutz/Steuerklasse

Hallo, noch nachträglich herzlichen Glückwunsch! Ihr MG würde etwas höher werden,wenn Sie eher wechseln. Ansonsten geht es einmal im Jahr (nach meinem Wissen - bin kein Steuerberater). Am besten rufen Sie auf dem Bürgeramt an). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2011



Antwort auf: Mutterschutz/Steuerklasse

Hallo, zu Deiner eigentlichen Frage kann ich Dir nichts genaues sagen - nur dass das Mutterschaftsgeld generell maximal 13€ am Tag beträgt, welches von der Krankenkasse gezahlt wird (einmal vor & einmal nach der Geburt). Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wir Dir vom Arbeitgeber gezahlt. Dies ist allerdings nicht wirklich wie ein Gehalt. Es wird geschauut welches Durchschnittsnettoeinkommen Du in den Monaten vor dem Mutterschutz hattest, dann wird der Anteil abgezogen den Dir die KK auszahlt, und den Rest bekommst Du vom Arbeitgeber - so dass Dein Auszahlungsbetrag ungefähr der sein sollte, der er auch vor dem Muttershcutz war. Was ich aber unbedingt noch erwähnen wollte ist, dass das Elterngeld ansich zwar Steuerfrei ist, wie das Mutterschaftsgeld & der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auch, dem progressionsvorbehalt unterliegen. D.h. wenn Dein Mann jetzt durch Steuerklasse 3 sagen wir mal 20% Steuern zahlen muss bei seinem Gehalt, dann sind es durch den Progressionsvorbehalt eventuell 30%. Wenn er dann nur für 21% Steuern vom Lohn abgezogen bekommen hat, müßt Ihr dann Steuern nachzahlen, wenn Ihr eine Steuererklärung macht (wozu Ihr verpflichtet seid wenn einer von Euch Elterngeld bezogen hat). Ich würde mir also genau überlegen ob ich nicht bei 4/4 bleibe, und wenn doch der Wechsel in 3/5, dann unbedingt Geld an die Seite legen, wegen der Nachzahlung!). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 14.01.2011, 10:09



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