Flipper80
Hallo Fr. Bader, ich habe da eine Frage, hat man auch das Recht auf Mutterschutz nach einer eingeleiteter Fehlgeburt? Wir mussten uns schweren herzen leider für einen Abbruch entscheiden, da unser Kinder sehr sehr geringe überlebenschancen gehabt hätte! Nun ist unser Kind am 25.7. zur Welt gekommen, ganz normal, da ich schon in der 19 ssw war. Er hatte noch einen Herzschlag 1 Std. postpartal.und ist dann in unseren Armen friedlich eingeschlafen. Er wog unter 500 gr hatte aber durch den Herzschlag ein Lebenszeichen! Es war also eine ganz normale Geburt? Meine Krankenkasse hatte mir nur gesagt das ich noch Mutterschaftsgeld bekäme und dementsprechend stehe mir ja auch noch der mutterschutz zu? Ich bin im moment grad ein wenig verunsichert. Meine Personalabteilung wusste da leider auch nicht weiter? Habe eine Geburtsbescheinigung,sowie Geburtsurkunde und eine Sterbeurkunde von unserem Kind bei der Hand. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen ? Mit freundlichen Gruß Martina
Hallo, das ist furchtbar, tut mir sehr Leid. Eine Fehlgeburt löst keine Mutterschutzvorschriften aus, anders eine Totgeburt (danach hat man 8 Wo. MuSchutz). Der Arzt entscheidet, was von beiden vorliegt. Wenn eine Mutter nach einer Fehlgeburt nicht arbeiten kann, ist sie ganz normal "krankgeschrieben". Sie müssen also unbedingt mit dem Arzt sprechen und sich ein entsprechendes Attest ausschreiben lassen. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Hallo Martina! Zunächst mal mein herzliches Beileid! Es tut mir leid, dass du dies erleben musstest! Du hast weiterhin das Recht auf Mutterschutz, dürfest aber aber vor Ablauf der Frist wieder arbeiten gehen. § 6 Mutterschutzgesetz: (1) Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. (...) Beim Tod ihres Kindes kann die Mutter auf ihr ausdrückliches Verlangen ausnahmsweise schon vor Ablauf dieser Fristen, aber noch nicht in den ersten zwei Wochen nach der Entbindung, wieder beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. Sie kann ihre Erklärung jederzeit widerrufen." Gruß Sabine
Flipper80
Es war ja ein Abbruch, und er hat ja gelebt nach der endbindung?
Lina_100
Hallo, Das tut mir furchtbar leid. M. E. war das keine Fehlgeburt, sondern das Kind hat gelebt und du hast Geburts- und Sterbeurkunde. Mutterschutz müsste dir zustehen. Frag nochmal nach unter Hinweis auf die Geburtsurkunde. VG
Ähnliche Fragen
Hallo ! Eine Bekannte meinte, es gäbe nach der Geburt 3 Monate Mutterschutz wenn das Geburtsgewicht des Kindes unter 2500 Gramm sei, trotz fristgerechter Geburt. Meine Krankenkasse sagte "Nur bei Frühgeburten" und ich würde dann einen "roten" Krankenschein benötigen, auf dem irgend etwas von Frühgeburt steht. Was stimmt ? Mein Sohn kam am 1.5 ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin mit Zwillingen schwanger mein Mann möchte direkt nach der Geburt 2 Monate Elternzeit nehmen während ich im Mutterschutz bin dazu habe ich folgende Fragen. 1. Mein Mann kann ja nur Elternzeit zum Geburtstermin stellen bekanntlich kommen Zwillinge aber eher ab wann hat er dann Elternzeit stellen ? 2. Bekommt mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin und befinde mich momentan im Mutterschutz. Ich bin Hauptverdienerin gewesen und somit in Steuerklasse 3, mein Mann in Steuerklasse 5. Da ich nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehe, wäre ein Wechsel der Steuerklassen sinnvoll. Die Frage ist nur: Wann sollte dieser Wechsel stattfinden? Erst nach En ...
Da ich angestellt bin bekomme ich 8 Wochen nach Geburt Mutterschutz und muss Basis-EG beantragen. Davon erhalte ich dann ja noch in der 9. Woche nach Geburt für den Rest des 2. Lebensmonat einen kleinen Teil EG. Nun werde ich in der ersten Zeit nach Geburt vermutlich noch Einnahmen aus freiberuflicher Arbeit haben. Geht das in beiden Monaten ohne ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit