Ich bin Selbständig und habe eine private Krankenversicherung mit Krankentagegeld.War ab dem 18.3.2013 bis zum 5.5.2013 krankgeschrieben. Am 29.4. hab ich meine Tochter geboren. Jetzt verweigert mir meine Versicherung das Krankentagegeld, mit der Begründung: es bestehe bei Arbeitsunfähigkeit während des gesetzlichen Beschäftigungsverbots für werden Mütter keine Leistungspflicht. Ist das so richtig? Ich bin der Meinung, dass das Mutterschutzgesetz nicht für Selbständige zutrifft und sie mir das Krankentagegeld bezahlen müssen.
von Dickie am 22.05.2013, 19:08