MKN
Guten Tag, Ich habe Fragen wegen Mutterschutz und Elternzeit zeitraum. Mein Son war 3 Wochen vor voraussichtlich Entbindungstermin (10.10.2016) geboren. Ich habe schon vor Geburt beim meinem Arbeitgeber um Elternzeit beantragen mit Anfangsdatum "nach Mutterschutzfrist". Meine Fragen: 1. Wann mein Mutterschutz endet ? Wann mein Elternzeit beginnt? 8 Wochen nach ET (21.09.2016) oder 8 Wochen nach voraussichtlich ET(10.10.2016)? 2. Wenn zb. mein Mutterschutz 5.12.2016 endet (8 Wochen nach voraussichtlich ET(10.10.2016)), um wie viel kann mein Arbeitgeber der Urlaubsanspruch gekuerzt werden? mfg MKN
Hallo, 1. Der reguläre Mutterschutz endet acht Wochen nach der Geburt, es wird dann aber noch die Zeit drangehängt, die Sie vor der Geburt nicht nehmen konnten, weil das Kind zu früh geboren wurde. 2. Um jeden Monat, den Sie komplett in Elternzeit sind, wird der Urlaub gekürzt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Elternzeit beginnt immer (passiv ) am Tag der Geburt. Deine Mutterschutzfristen ändern sich nicht. Die 3 verlorenen Wochen werden hinten angefügt. Taggenau. Nehme Elternzeit lieber so, dass Du ein Enddatum einsetzt, dann kann es keine Missverständnisse geben.
MKN
Danke Dir fuer Antwort. Und wie ist mit Urlaubanspruch? Wenn mein Mutterschutz endet am 05.12.2016, dann ist mein Resturlaub um 1/12 gekuerzt? Oder habe ich kein Urlaubsanspruch während Mutterschutz? mfg MKN
Sternenschnuppe
Urllaub wird nur gekürzt für Monate die man komplett in Elternzeit ist. Aktiver, also nach dem Mutterschutz. Ist bei Dir 2016 nicht.
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