Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz für Studentinnen

Frage: Mutterschutz für Studentinnen

heleny

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich bin Mutter eines einjährigen Sohnes und nun erneut schwanger. Seit einem Semester studiere ich nun wieder Biologie. Nun habe ich allerdings ein Problem bekommen, da ich im Rahmen meines Studiums auch an einem Laborpraktikum teilnehme. In einem Kurs wurde mit Ethidiumbromid gearbeitet was als sehr giftig und mutagen gilt aus diesem Grund habe ich nicht an diesem Kurs teil genommen, allerdings hatte meine Dozentin dafür sehr wenig Verständnis und so fürchte ich, das Modul nicht anerkannt zu bekommen, da ich an diesem einen Kurstag nicht teilnahm. Nun zu meiner Frage: Für arbeitende Schwangere gilt ja das Mutterschutzgesetz, gibt es keinerlei ähnlicher Schutzgesetze zum Schutz von Babys von Studentinnen? Oder zumindest eine Richtlinie an die man sich als familiengerechte Universität halten sollte? Oder ein extra Gesetz für Labortätigkeiten in dem Schwangere erwähnt werden? Mir ist schon klar, dass ich mein Studium ja freiwillig mache und dadurch auch im eigenem Ermessen handeln kann und muss, aus diesem Grund werde ich an den Modulverantwortlichen appellieren, es wäre nur einfacher etwas in der Hand zu haben um mein Standpunkt zu stützen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Gruß Heleny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das MuSchG gilt nicht. Haben Sie sich vorher an die Dozentin gewendet und gemeinsam eine Lösung gesucht? Ansonsten kommt es auf die Gewichtung an, ob Sie den gesamten Kurs nicht anerkannt kriegen Liebe Grüße NB


emilie.d.

Beitrag melden

Die normale Vorgehensweise wäre eine Risikoabschätzung für Dich gewesen mit anschließenden Vermeidungsstrategien, dafür musst Du Dich im Vorfeld an die Dozentin wenden. Einfach nicht an einem Kurs teilnehmen, wäre zumindest an der letzten Uni, an der ich gearbeitet habe, keine Option gewesen. In der Praxis wurde das bei uns so gehandhabt, dass Du alles bis auf EtBr zusammenpipettierst und jemand anders für Dich den Rest (EtBr zugeben, Gel beladen, fotographieren, Gel entsorgen, Kammer reinigen) übernimmt und Du überhaupt nicht mit EtBr hantieren musst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag Frau Bader,  Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen.  Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...