heleny
Liebe Frau Bader, ich bin Mutter eines einjährigen Sohnes und nun erneut schwanger. Seit einem Semester studiere ich nun wieder Biologie. Nun habe ich allerdings ein Problem bekommen, da ich im Rahmen meines Studiums auch an einem Laborpraktikum teilnehme. In einem Kurs wurde mit Ethidiumbromid gearbeitet was als sehr giftig und mutagen gilt aus diesem Grund habe ich nicht an diesem Kurs teil genommen, allerdings hatte meine Dozentin dafür sehr wenig Verständnis und so fürchte ich, das Modul nicht anerkannt zu bekommen, da ich an diesem einen Kurstag nicht teilnahm. Nun zu meiner Frage: Für arbeitende Schwangere gilt ja das Mutterschutzgesetz, gibt es keinerlei ähnlicher Schutzgesetze zum Schutz von Babys von Studentinnen? Oder zumindest eine Richtlinie an die man sich als familiengerechte Universität halten sollte? Oder ein extra Gesetz für Labortätigkeiten in dem Schwangere erwähnt werden? Mir ist schon klar, dass ich mein Studium ja freiwillig mache und dadurch auch im eigenem Ermessen handeln kann und muss, aus diesem Grund werde ich an den Modulverantwortlichen appellieren, es wäre nur einfacher etwas in der Hand zu haben um mein Standpunkt zu stützen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Gruß Heleny
Hallo, das MuSchG gilt nicht. Haben Sie sich vorher an die Dozentin gewendet und gemeinsam eine Lösung gesucht? Ansonsten kommt es auf die Gewichtung an, ob Sie den gesamten Kurs nicht anerkannt kriegen Liebe Grüße NB
emilie.d.
Die normale Vorgehensweise wäre eine Risikoabschätzung für Dich gewesen mit anschließenden Vermeidungsstrategien, dafür musst Du Dich im Vorfeld an die Dozentin wenden. Einfach nicht an einem Kurs teilnehmen, wäre zumindest an der letzten Uni, an der ich gearbeitet habe, keine Option gewesen. In der Praxis wurde das bei uns so gehandhabt, dass Du alles bis auf EtBr zusammenpipettierst und jemand anders für Dich den Rest (EtBr zugeben, Gel beladen, fotographieren, Gel entsorgen, Kammer reinigen) übernimmt und Du überhaupt nicht mit EtBr hantieren musst.
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