Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz für Mutter Pflicht?

Frage: Mutterschutz für Mutter Pflicht?

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Ich bin Gleichstellungsbeauftragte an einer Kunsthochschule. Hier gilt die Gepflogenheit, Schwangere Studenten generell ab der 6.Woche vor der Geburt nicht mehr in den grafischen Werkstätten arbeiten zu lassen, selbst wenn sie es wollen, auch wenn diese Arbeiten keine großen körperlichen Belastungen beinhalten und auf eventuelle Gefährdungsmöglichkeiten hingewiesen wurde. Ist dies rechtens? Ich empfinde dies als eine Beschneidung des Rechts der Schwangeren.


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Das MuSchuG gilt ausdrücklich nur für Arbeitnehmerinnen. Studentinnen sind doch keine AN! Und: eine AN kann freiwillig auf den vorgerburtlichen MuSchu verzichten. Das habe ich zwei Mal getan. Da kann auch der AG nichts dagegentun, also sie zwangsweise schicken, z. B.. Stht alles im MuSchuG. Viele Grüße Désirée


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