Elena2012
Hallo, Der Mutterschutz wird ja nach Wochen berechnet. Wenn man direkt im Anschluss Elternzeit beantragt, wuerde die Elternzeit ja z.B. 8 Wochen nach der Geburt beginnen. Das Elterngeld bekommt man wiederrum nach Lebensmonaten und der Mutterschutz wird darauf angerechnet. Wenn ich den Elterngeldantrag richtig verstehe auf den 1 und 2. Lebensmonat. Das sind aber eher 9 Wochen, als 8 Wochen...?!? Und ab dem 3. Lebensmonat gibt es dann Elterngeld. Muss denn der Zeitraum fuer Elternzeit und Elterngeld grundsaetzlich deckungsgleich sein? Und wenn ja, wie macht man das dann? Muss man dann fuer die paar Tage vom Ende des Mutterschutzes bis Beginn des 3 Lebensmonats ein paar Tage Urlaub nehmen? Vielen Dank im Voraus!
arlett1978
geht aber eigentlich nur beim geplanten KS. Meine Tochter musste geholt werden, weil sie sehr groß und schwer und eine natürliche Geburt unmöglich war. ET war der 19. Mai 2009. Ende Mutterschutz danach berechnet 15. Juli 2009. Also hab ich den KS am 15. Mai 2009 machen lassen und somit kein Elterngeld verschenkt. Mein Sohn ET 23.07.2007. Gekommen ist er am 12.07.2007. Ich habe einen Monat lang kein EG bekommen, wegen ganzen zwei Tagen zu langem Mutterschutz. Das war mir eine Lehre. Ich muss dazu sagen, ich hab nur 8 Wochen Elternzeit genommen, dann mein Mann. Sonst ist es eigentlich piep egal.
nela1806
ja dafür bekommt man doch aber mutterschutzgeld oder nicht also ich arbeite nich bis zum mutterschutz bekomme 6 wochen vorher und 8 wochen nach der geburt mutterschutzgeld und danach elterngeld halt dann nur noch 10 monate bezahlt wenn ich das richtig verstanden habe
SumSum076
Nein, muss man nicht! Wenn du deine Elternzeit/geld direkt im Anschluss an den Mutterschutz nimmst, werden EG und EZ sowieso auf Mutterschaftgeld und Mutterschutzzeiten angerechnet. Das ist auch so, wenn du dazwischen Urlaub nimmst! Ich würde nicht empfehlen, zwischen Mutterschutz und Elternzeit Urlaub zu nehmen, weil das Urlaubsgeld aufs Elterngeld angerechnet wird. Es bringt mehr, den Urlaub nach (im Anschluss) der Elternzeit zu nehmen. Der Standardfall (und der ist okay so) ist ja, dass die Mutter direkt nach dem Mutterschutz (meist für 1 Jahr) Elternzeit nimmt. Dann ist es mittlerweile so, dass du für die paar Tage aus dem zweiten Lebensmonat (nach dem Mutterschutz) noch Elterngeld bekommst. Es geht nahtlos ineinander über! Reicht dein Mutterschaftsgeld bis in den dritten Lebensmonat, dann bekommst du auch dort für die restlichen Tage Elterngeld! Eigentlich ganz simpel! Gruß Sabine
SumSum076
Du bekommst, wenn du EG für die LM 1-12 beantragst: Für LM 1 - kein EG, sondern Mutterschaftsgeld Für LM 2 - Mutterschaftsgeld bis die 8 Wochen rum sind, und für den Rest des LM tageweise Elterngeld Für LM 3 bis 12 - Elterngeld Nehmen wir mal an, du bekommst 1000 Euro Elterngeld. Dein Mutterschutz geht bis zum 23.01.2012, der Lebensmonat aber bis zum 27.01.2012. Dann bekommst du 1000/30 = 33,33 Euro x 4 Tage = 133,32 Euro an Elterngeld für den 2. LM ausgezahlt. Gruß Sabine
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