Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld

Frage: Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld

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Hallo Fr. Bader Ich brauch da mal Ihre Hilfe. Es ist meine erste SS und da tauchen sehr viele Fragen auf! Und zwar ist der vorraussichtlicher Entbindungstermin der 21.05.09.Das heisst ja sechs Wochen vorher also am 09.04.09 würde mein Mutterschutz beginnen und dann acht wochen nachher (nehmen wir mal an es kommt am 21.05.09),also am 16.07.09 der Mutterschutz enden. Ab wann muss ich dann die Elternzeit beantragen??? Und wie wird das Elterngeld berechnet da es ja heisst das Mutterschaftsgeld wird mit angerechnet??!Ich würde gern für zwei Jahre zu Hause bleiben und nehm dann die hälfte vom Elterngeld. Bekomm ich dann nur für 10 Monate Elterngeld wenn 2 Monate Mutterschaftsgeld angerechnet werden?? Das heisst ja dann ich bekomm nicht 24 Monate die hälfte vom Elterngeld oder??? Und dann hab ich noch was und zwar ab wann muss ich die Elternzeit schriftlich meinem AG mitteilen und kann man sie auch vorher schon mitteilen oder wie wäre es sinnvoll?? Und bekomm ich dann vom AG auch noch was schriftliches?? Sie würden mir sehr weiter helfen vielen Dank schon mal !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Antragsfrist Elternzeit schriftlich 7 Wo. vor Beginn, man sollte mind. 2 Jahre nehmen, sonst hat man keinen Anspruch auf Verlängerung 2. Ja, das MG wird angerechnet. Ein genauer Rechner findet sich bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB


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