Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz bei Frühgeburt

Frage: Mutterschutz bei Frühgeburt

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Meine Tochter kam am 15.11. genau 28 Tage vor ET auf die Welt. Ich bin bisher davon ausgegangen, daß es sich um eine Frühgeburt handelt, zumal sie nur 2.420 g gewogen hat und auf die Intensiv-Station verlegt wurde. Bei meiner Krankenkasse habe ich Mutterschaftsgeld beantragt (ich bin noch im Erziehungsurlaub für das 1. Kind). Nun wurde mir Mutterschaftsgeld vom 4.10. bis 10.1. (wenn ich mich nicht verrechnet habe sind das 14 Wochen) überwiesen. Ich bin jetzt total verwirrt, deshalb habe ich folgende Fragen an Sie: - wie lange geht denn nun mein Mutterschutz wirklich? Ich bin immer davon ausgegangen, daß man bis 12 Wochen nach der Geburt Mutterschutz hat bei einem Frühgeborenen (ach ja, eine Bescheinigung über Frühgeburt habe ich nicht, braucht man so was?). - wie lange bekommt man insgesamt maximal Mutterschaftsgeld? - müßte ich keine schriftliche Info meiner Krankenkasse bekommen über die Berechnung des Mutterschaftsgeldes? Vielen Dank für eine baldige Antwort. Gruß Angela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Angela, Eine Frühgeburt liegt nur dann vor, wenn dieses vom Arzt bestätigt wird. Nicht jedes zu früh geborene Kind ist eine Frühgeburt. Rechtsfolgen beim Vorliegen einer Frühgeburt sind folgende: Die Schutzfrist nach der Geburt wird auf 12 Wochen erhöht, dazu wird ausserdem noch die Zeit gerechnet, die die Frau vor der Geburt nicht in Anspruch nehmen konnte. Für die gesamte Zeit wird, wenn ein Anspruch besteht, Mutterschaftsgeld gezahlt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hai Angela, du brauchst die Bescheinigung über eine Frühgeburt, um diese bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Ohne diese Bescheinigung wird es wohl kein erweitertes MuSchuGeld geben. LG aus Bochum Vanessa & No.3


Mitglied inaktiv

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Hallo Angela, meines Wissens benötigst du eine Bescheinigung über eine Frühgeburt zur Vorlage bei deiner Krankenkasse. Die Bescheinigung erhältst du von deiner Krankenhaus oder der entbindenden Hebamme oder Arzt (bei Hausgeburten). Mit dieser Bescheinigung mußt du dann zur Krankenkasse. Erst dann wird die Frühgeburt als solche anerkannt und dann bekommst du auch für die zusätzliche Zeit nach der Entbindung das Mutterschaftsgeld. (= plus 4 Wochen) Mutterschaftsgeld gibt es immer für die Dauer des Mutterschutzes (also 6 Wochen vor der Geburt / 8-12 Wochen post partum) Soweit ich gelesen habe wird die Zeit, die vor der Geburt durch eine Frühgeburt "verloren" geht, angehängt - aber da bin ich mir nicht sicher (dürfte aber im MuSchuG nachzulesen sein) Du erhältst von der KK außerdem eine Bescheinigung über das gezahlte Mutterschaftsgeld - für gewöhnlich eine Bescheinigung für die Leistungen vor der Entbindung und eine Bescheinigung nach der Entbindung. Vielleicht hat dir das ja weitergeholfen LG aus Bochum Vanessa & No. 3


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