Hallo liebe Frau Bader, ich erwarte am 19. November mein Baby und bin somit ab dem 08.10.21 im Mutterschutz. Ich habe neben meinem Hauptjob (32 Stunden) vor 2 Monaten einen 450 € Job begonnen, habe also August und September die entsprechenden Stunden gearbeitet, im Oktober noch eine Woche die vereinbarten 7,5 Stunden. Steht mir dafür Mutterschaftslohn zu? Ich habe etwas von einer Einmalzahlungen von 210 € gelesen. Oder gilt die nur, wenn man nur den 450 € Job ausübt? Was muss mein AG beim 450€-Job tun? Kann diese Beschäftigung einfach für den Mutterschutz und die Elternzeit ruhen wie die Hauptbeschäftigung? Vielen Dank und schöne Grüße, PrimaLima
von PrimaLima am 05.10.2021, 22:36