Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld

Frage: Mutterschaftsgeld

Tkach

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Guten Tag, es geht um Mutterschaftsgeld die keiner zahlen will. Ich habe befristen Arbeitsvertrag bis 04.04.20 gehabt, Mutterschutzzeit fängt ab 11.04.20 an. Bei der Arbeit ich habe Beschäftigungverbot gehabt, von Betrieb ausgegeben. Die Arbeitslosengeld darf ich nicht beeintragen wegen Beschäftigungsverbot( nach Aussage von Agentur für Arbeit). Die Mutterschutzgeld sollen wir von Krankenkasse bekommen so sagt Agentur für Arbeit. Krankenkasse sagt nein, so dass ich die 5 Tagen im Luft habe, ohne Einkommen, besteht auch kein Anspruch auch Mutterschutzgeld. Und zusäzlich keine Versicherung nur Familienversicherung. Und wo ist die Wahrheit. Das kann nicht sein, dass ich jetzt überhaupt ohne Unterstützung bleibe. P.S das Kind schon da) MfG Tkach Olena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, doch, das ist richtig. Wenn es sich um ein ärztliches komplettes individuelles BV handelt, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn das Beschäftigungsverbot länger als bis zum 04.04.2020 gültig war, stimmt das leider. Mit Beschäftigungsverbot bist du nicht arbeitsfähig. Wenn du nicht arbeitsfähig bist gibt es kein Arbeitslosengeld I. Wenn du die Lücke zwischen 04.04. und 11.04. nicht mit Arbeitslosengeld I füllen kannst, bekommst du kein Mutterschaftsgeld und du verlierst deine Krankenversicherung und musst in die Familienversicherung. Wobei, wenn das BV vom Betrieb selbst ausgegeben wurde, kann es doch eigentlich nicht länger gültig sein, als der Vertrag lief? Das weiß ich allerdings nicht.


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