Melanie348
Hallo Frau Bader, ich habe einige Fragen: 1. Ich habe bis 2.11. Elternzeit von meinem 1. Kind und der Mutterschutz meines 2. Kindes beginnt am 22.12. Nun geht es bei mir um ca. 7 Wochen Arbeit. mein AG möchte mich ungern auf Teilzeit Basis anstellen sondern mich auf 450 € Basis behalten, ich arbeite und habe in der Elternzeit auf 450 € Basis gearbeitet. Nun weiß ich das ich für die 6 Wochen vor der Geburt nur 210 € bekommen und nach der geburt direkt Elterngeld von 300 €. Was wäre wenn mich mein AG für versicherungsberechtigt haltet und ich Mutterschaftsgeld bekommen würde von der Krankenkasse. Wie hoch wäre dies dann, weil ich ja dann keine 3 Monate Bemessungsgrundlage vorweisen kann. Leider konnte mir meine Krankenkasse auch nicht sagen, wie hoch dann das Mutterschaftsgeld wäre wenn ich nur 1 1/2 Monate arbeiten würde. Frage 2. Wenn ich dem wirklich mit den 450 € zustimmen würde. Was steht mir dann überhaupt noch zu? Sprich was passiert nach der Elternzeit. Habe ich dann Anspruch auf Arneitsplatz etc. Ich weiß halt nicht welche Konsequenzen diese Einwilling für mich hat zwecks geringfügige Beschäftigung und dann versicherung etc. Ich will nicht schlechter dastehen. Leider wird es mir von meinem AG nicht erklärt, weil dieser froh wäre, mich aus dem Unternehmen zu haben, den auf Mütter sind diese nicht gut zu sprechen. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Viele Grüße
Hallo, 1. Nein, das stimmt nicht. Sie beenden ja den Minijob vor Beginn des Mutterschutzes und bekommen deshalb Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn. 2. Den Minijob können Sie ja nur befristet machen bis zu Beginn des neuen Mutterschutzes, dann lebt nach dem der Elternzeit der alte Vertrag wieder auf. Liebe Grüße NB
malini
Wie hast du denn vor dem ersten Kind gearbeitet? Vollzeit? Könntest du denn mit Urlaub usw. 7 Wochen lang Vollzeit arbeiten? Wenn du deinen Vollzeitvertrag behalten würdest, bekämst du im Mutterschutz Vollzeitlohn und hättest auch nach dem zweiten Kind den Anspruch, wieder Vollzeit einzusteigen. Wenn du jetzt für die 7 Wochen auf 450-Euro arbeitest, musst du deinen Vertrag dauerhaft ändern und hättest den auch nach der zweiten Elternzeit. Wie lang hattest du jetzt Elternzeit?
Melanie348
Also ich habe vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet. Ja das mit dem dauerhaft ändern ist das was mir so im Magen liegt. Problem mit dem Urlaub nehmen ist, das ich 20 Tage habe und somit 4 Wochen die anderen 3 Wochen müsste ich dann meine Kleine abgeben können und das ist mir nicht möglich, da mein Mann bis Weihnachten im Ausland ist und Großeltern sind selbst berufstätig und/oder krankheitsbedingt nicht möglich einzuspringen, deswegen kann ich keinem Vollzeit Vertrag zustimmen :-( Ach mensch, das wegen 7 Wochen....Leider wird mir mein AG nicht entgegenkommen...
malini
Nen Babysitter für 3 Wochen organisieren geht auch nicht? Nachbarin, Freundin in Elternzeit o.ä.?
Melanie348
Ja Babysitter wird schwierig, aber mal eine Frage: Habe ich eigentlich von 2013 - 2016 Anspruch auf Urlaub gehabt? Ich habe normalerweise 26 Tage (keinen Resturlaub vorhanden). Hat sich der in der Elternzeit angehäuft? Ich habe mal gelesen, dass der AG den Urlaub pro Monat um 1,5 Tage kürzen darf.
malini
Pro vollem Monat Elternzeit wird er gekürzt. Im Mutterschutz hast du noch Urlaubsanspruch. Hast du deinen ganzen Urlaub vor dem Mutterschutz genommen? Du erwirbst im neuen Mutterschutz aber wieder Urlaub - vielleicht kommt dir deine Chefin da entgegen und du kannst ihn gleich nehmen?
SumSum076
Die 20 Tage Urlaub, ist das alter Urlaub? Oder ist das schon der Urlaub, den du für die Beschäftigungszeit und den neuen Mutterschutz bekommen würdest? Ich würde, so weit es irgend geht, auf Vollzeit gehen! Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Setze alles dran die Zeit Vollzeit zu schaffen. Freunde, kann Deine Mama vielleicht eine Woche Urlaub nehmen oder Dein Papa, Partner etc ? Du bekommst dann den vollen Mutterschutzlohn. 3,5 Monate Vollzeitgehalt !! Der Vollzeitjob bleibt bestehen bis nach der neuen Elternzeit etc. Du hast alten Urlaub, im neuen Mutteeschutz bekommst Du neuen das können je nach Anspruch auch noch einmal 10 Tage sein.
Melanie348
Wie kommst du auf 20 Tage?ne leider habe ich keinen Resturlaub.Naja mein AG schaut jetzt,ob Teilzeit vielleicht möglich ist,aber Begeisterung sieht anderst aus.Bin gespannt was Frau Bader noch antwortet.Das Thema ist so unübersichtlich,dass man als Laie auch schnell über den Tisch gezogen werden kann bzw einem gar nicht alle rechte im klaren sind.Aber Freunde kann ich keine fragen,alle berufstätig und oftmals nicht in der gleichen Stadt wenn gar Ausland.Eine Oma arbeitet selber,kein Resturlaub mehr und die Andere ist krankheitsbedingt nicht möglich.Geschwister gehen auch nicht,selbst ein Neugeborenes und 3 Kinder und/oder berufstätig.Mann im Ausland (berufstätig) bis Weihnachten :-(((( Hab wirklich alles durchkalkuliert etc.....
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner