Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschaftsgeld???

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich arbeite im Ausland. Mein Vertrag endet am 31.10.2010. Mein Mutterschutz beginnt am 04.12.2010. Ich soltle am 1.11. nach Deutschland fliegen und haette dort alles weitere Regeln koennen mit dem Arbeitsamt und so weiter. Leider bin ich seit Montag im Krankenhaus, da es Komplikationen mit der Schwangerschaft gibt. Ich darf nicht mehr fliegen und werde das Kind somit in Aegypten zur Welt bringen. Heute haben wir uns mit dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt. Die haben sich dann auch gleich gemeldet und meinten, da ich ja krank geschrieben bin, sind die fuer mich dann nicht zustaendig, sondern die Krankenkasse. Da ich ja in keinem Arbeitsverhaeltnis mehr ab dem 1.11. stehe, ist meine Frage dann, wer zahlt dann den Mutterschutz? Bekomme ich dann nur die 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse und muss sehen, wie ich damit zurecht komme, oder wer springt da noch ein? Macht mich grad alles etwas fertig. Denn es war ja sicherlich nicht mein Wunsch in Aegypten zu bleiben und dafuer noch bestraft zu werden. Hoffe Sie koennen mir weiterhelfen. LG Anja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie einen ägyp. AG hatten, bekommen Sie gar nichts, evtl. das www.mutterschaftsgeld.de. Aber wohl auch nicht, wenn Sie im Ausland sind Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Oha, so eine blöde Situation. Ich kann Dir nicht wirklich weiterhelfen, aber ich möchte Dir dringend raten morgen gleich bei der Krankenkasse anzurufen. Wenn Dein Vertrag ausläuft, dann bist Du ja auch nicht weiter versichert, wenn das Amt nicht in Frage kommt. Das wäre der Supergau. Wie gesagt, ich weiss es nicht, aber da würde ich mich als erstes drum kümmern, notfalls selbst versichern, oder bist Du verheiratet und kannst Dich über Deinen Mann versichern ? Alles alles Gute für die restliche Schwangerschaft und dass es vielleicht doch noch einen Weg nach Deutschland gibt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hatte vergessen zu erwaehnen, dass ich einen dt. Arbeitgeber habe, in Deutschland gemeldet bin und auch sozialversichert bin, Die Frage nur, wie lange noch.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, wenn Du krakn bist, dann bekommst Du 6 Wochen lang Lohnfortzahlung. Sollte Dein Vertrag in der Zeit auslaufen, kannst Du schon vor Ablauf der 6 Wochen Krankengeld bei Deiner Krankenkasse beantragen. Das bekommst Du dann für max. 78 Wochen für ein und die selbe Krankheit (bei zwei verschiedenenen gibt es für jede die 78 Wochen - wobei die eben NICHTS miteinander zu tun haben dürfen) innerhalb von einem 3 Jahreszeitraum. Zu der Zeit wo Du Krankengeld beziehst bist Du weiterhin Krankenversichert. Wenn Du wieder gesund bist, bzw. die 78 Wochen rum sind, mußt Du Dich dann beim Arbeitsamt melden (3 Monate vorher bzw. sobald man es weiß (man weiß ja nicht unbedingt 3 Monate im Voraus dass man dann wieder gesund sein wird)). Wenn Du auch nach den 78 Wochen weiter krank bist, zahlt das Arbeitsamt Deine Krankenversicherung weiter. Mutterschaftsgeld bekommst Du dann auch von der Krankenkasse (also so als wäre die KK Dein Arbeitgeber, und das Krankengeld Dein Gehalt) - dann allerdings kein Krankengeld mehr. Solltest Du bis zum Antritt Deines Mutterschutzes nicht mehr krank sein, sondern arbeitslos, zahlt die Krankenkasse ebenfalls. Btw: Hattest Du einen befristeten Arbeitsvertrag? LG Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Sabine, ja ich habe einen befristeten Vertrag. Hatte mich auch schon beim Arbeitsamt gestern gemeldet, dass ich aufgrund meiner Krankmeldung nicht nach Deutschland reisen kann. Die meinten dann nur, dass sie dann fuer mich nicht zustaendig sind, da ich ja nicht mehr vermittelbar bin. Bei der Krankenkasse sind wir grad noch dabei. Aber so richtig wollen die sich im Moment nicht dazu aeussern. Alles echt bloed. Mein Mutterschutz wuerde regulaer am 04.12.2010 anfangen. Ich brauche von meinem Doktor nun erst einmal das Schreiben, dass ich definitv nicht fliegen darf und auch nicht mehr arbeiten. Und dann muessen wir weitersehen. Danke erst einmal fuer deine Antwort, Werde es an meine Mutter weiterleiten, damit die sich da morgen gleich drum kuemmern kann. LG Anja


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ja, das Arbeitsamt ist nicht für Dich zuständig, zumindest jetzt nicht. Erst wenn Du kein Krankengeld mehr bekommen würdest. Die Krankenkasse ist jetzt definitiv für Dich zuständig. Problematisch daran könnte höchstens sein, dass das ein Arzt immer wieder bestätigen muss - und ich weiß nicht ob das auch Ärzte im Ausland machen können. Aber wenn Du eben Aufgrund der Schwangerschaft NICHT reisefähig bist, dann können die das deswegen nicht ablehnen. LG Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe seit Mai 2008 einen dt. Arbeitgeber, zahle meine Sozialversicherungen und bin ich Deutschland wohnhaft gemeldet. Ich habe hier lediglich gearbeitet. Demnach stehen mir finanzielle Ansprueche zu? Oder sehe ich das jetzt falsch? LG Anja


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ja, Deine Ansprüche stehen Dir zu. Wie gesagt, setz Dich mit der KK in Verbindung. LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...

Guten Tag,  die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet.  Steht mir nun für die Berechnung de ...

Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...

Hallo Frau Bader,  bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet.  Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...

Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet.  Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...

Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...