Mitglied inaktiv
Hallo, meine Frage ist folgende: ich war bis zum 09.12.2007 in Erziehungsurlaub. Mein Arbeitgeber konnte mir keine Stelle anbieten, und ich wollte keine Kündigung. so haben wir uns geeinigt das ich bis einschließlich 08.06.2008 sonderurlaub bekomme, in der Hoffnung das dann eine Stelle frei ist. In diesem Zeitraum bin ich bei meinem Mann familienversichert. (Krankenkasse). Bin erneut schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 30.06.2008. Also wollte ich vom 08.06.2008 bis 30.06.2008 gerne arbeiten gehn. (16 Tage) Laut meinem Arbeitgeber stehen mir 7,5 Tage Resturlaub von meiner ersten Elternzeit zu und 9 Tage neuer Urlaub. Also 16,5 Tage. Wenn ich statt zu arbeiten diesen Resturlaub nehme , steht mir dann auch Mutterschaftsgeld zu?
Hallo, das MG von der KK bekommt man auch in der EZ. Da Sie aber zur Zeit des Beginnes des Mutterschutzes nicht mehr in EZ waren, bekommen Sie auch den Anteil des Ag. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich habe Mutterschaftsgeld bekommen, obwohl ich noch in Elternzeit war - also beim Mann familienversichert. Allerdings nur von der Krankenkasse - 13 Euro pro Tag. Ob Dir noch was vom Arbeitgeber zusteht kann ich auch nicht sagen. Deine Krankenkasse könnte das aber sicher beantworten.
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