Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld

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Sehr geehrte Frau Bader, am 10. Juli 2004 habe ich meinen Sohn bekommen und habe im Anschluß der Mutterschutzfrist die 3 jährige Erziehungszeit begonnen. Im Februar 2005 habe ich wieder regelmäßig stundenweise begonnen zu arbeiten und wurde individuell nach meinem monatlichen Stundenaufkommen bezahlt, einen neuen Vertrag haben wir damals nicht abgeschlossen. Jetzt bin ich wieder schwanger und erwarte das 2. Kind Mitte Juli 2007. Zur Zeit und bis zum Beginn des Mutterschutz werden ich die erlaubten 30 Arbeits-Stunden pro Woche in der Elternzeit voll ausschöpfen und ca 1.400 Euro im Monat netto verdienen. Die Krankenkasse wird mir die 13 Euro pro Tag zahlen, muß mein Arbeitgeber die Differenz zum Nettolohn zahlen obwohl kein schriftlicher Vertrag besteht ? Der Berater der Krankenkasse sagte auch, daß meine Elternzeit nicht mehr besteht, da ich kein Geringverdiener bin, das ist doch Quatsch, oder? Ich habe mich ja an die max. 30 Stunden pro Woche gehalten. Vieelen Dank für die Antwort Mit freundlichen Grüßen J. Bönsch


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sind kein Geringevrdiener (bis 400 €) - aber trotzdem sind Sie in EZ. Sie bekommen, wenn Sie zu Beginn des Mutterschutzes im EU sind, nur den Anteil der KK + den Anteil der TZ ( da versicherungspflichtig). Wenn dann EU endet bis zum vollen Gehalt. Liebe Grüsse, NB


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