Mitglied inaktiv
Hallo, ich hätte da mal eine Frage: Ich bin im moment Hausfrau. Vorher war ich leider ca. 2 Monate arbeitslos. Hab ich ein Anrecht auf Mutterschaftsgeld oder steht mir nur ein einmahliges Entbindungsgeld zu?? Zur Information: Ich bekomme kein Arbeitslosengeld und bin auch nicht selbst versichert. Meine Mutter hat mich bei ihr mitversichert. Und wo muss ich dann das Mutterschaftsgeld oder eben vielleicht das Entbindungsgeld beantragen? Und ab wann soll ich das Kindergeld beantragen? Bin jetzt nämlich in der 32. SSW und denke, dass ich da noch ein bisschen dafür zeit hab. Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Mit besten Grüßen Stephie
HAllo, der Antrag auf KG reicht nach der Geburt. Entbindungsgeld erhält man nur, wenn man in einer gesetzl. KK versichert ist. Da Sie ja auch nichts in die KK bezahlen, haben Sie auch keinen Anspruch auf Leistung. Gruß, NB
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