Rebekka1707
Guten Tag Frau Bader, da ich in den letzten 12 Monaten zum größten Teil Bafög bekam und nun erst seit April (sofort generelles BV, da Job an einer Schule ist) für 34 Std in der Woche angestellt bin, würde ich ja nun nicht viel Elterngeld erhalten. Das Mutterschaftsgeld wird ja nun nicht angerechnet beim Elterngeld? Kommt für mich ein Verzicht auf den Mutterschutz vor der Geburt in Frage? Oder geht das rechtlich durch mein generelles BV nicht? Bisher kann werder die KV noch ein Amt mir helfen. Danke für Ihre Antwort im Voraus!
Hallo, das halte ich für problematisch. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wann genau startet denn der Mutterschutz? Nicht ausklammern bedeutet, wenn er zum Beispiel am 29. startet, dass es eben bis zum 29. mitzählt und nicht der komplette Monat ausgeklammert wird. Du kannst nicht belegen, dass Du bis zum ET. gearbeitet hättest.
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