Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld und Elterngeld wärend der ersten elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld und Elterngeld wärend der ersten elternzeit

little-assassin

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Im Oktober 2011 kam mein Sohn Leon auf die Welt und ich beantragte Elterngeld für ein Jahr. Jedoch Elternzeit für zwei mit der Maßgabe das ich im zweiten Jahr Teilzeit arbeiten wollte. Nun kam jedoch alles ein wenig anders als geplant, denn jetzt bin ich im siebtem Monat schwanger und mein Arbeitgeber weigerte sich mich vorzeitig aus der Elternzeit zu entlassen und auch eine Teilzeiteinstellung war nicht möglich (bin Leih- und Zeitarbeiter), auch wenn ich ein vorzeitiges zurückkehren schon vor der Schwangerschaft beantragt hatte. Jetzt ist meine Frage in wiefern das Elterngeld an das Alg II an- bzw. gegengerechnet wird da ich ja auf der einen Seite voll im Bezug stehe aber auch noch Festangestellt bin. Und wie läuft das jetzt mit dem Mutterschaftsgeld?? Danke im Voraus Diana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das Elterngeld wird voll auf das Arbeitslosengeld 2angerechnet 2. Wieso glauben Sie denn Arbeitslosengeld 2 zu bekommen? 3. Sie können doch nach dem neuen Recht an dem Tag vor Beginn des Mutterschutzes die erste Elternzeit beenden und zweite Elternzeit nehmen. Ich verstehe das Problem nicht ganz. Lieben Gruß, NB


SumSum076

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Dein AG muss dich die EZ nicht vorzeitig wegen einer Schwangerschaft beenden lassen. Unter Umständen hast du aber das Recht auf Teilzeit in Elternzeit (Betriebsgröße, Einsatzmöglichkeiten). Gut wäre es da, hättest du deinen Teilzeitwunsch damals schon "schriftlich" geäußert und vom deinem AG keine Ablehnung dazu bekommen. Zum ALG II weiß ich nicht soviel, halte ich mich raus. Aber pünktlich zum Mutterschutzbeginn fürs 2. Kind kannst du die EZ auch ohne Zustimmung des AG unterbrechen (er kann es nicht verhindern!). Dann bekommst du dein Mutterschaftsgeld für 14 Wochen bei vollem Gehalt. Gruß Sabine


little-assassin

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ich hatte ihm bereits im antrag auf elternzeit mitgeteilt das ich im zweiten jahr teilzeit arbeiten möchte.


SumSum076

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Hat dein AG auf deinen Teilzeitwunsch reagiert? Hat er das damals bestätigt oder abgelehnt? Wenn er damals nix dagegen gesagt hat, hast du jetzt bessere Karten! Weil er nicht mehr sagen kann, er hätte es nicht gewusst und deine Stelle schon anders verplant. Gruß Sabine


little-assassin

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mein AG hat es weder schriftlich bestätigt noch abgelehnt und meinte bei einem treffen nur das wir uns zu gegebenem zeitpunkt noch einmal unterhalten würden, und meine erstes elternjahr war auch schon im Oktober zuende. was kann ich jetzt noch tun?? und zu welchem termin kann ich die EZ vorzeitig kündigen zwecks mutterschafts geld?? einen tag vor her oder genau zum termin?? danke und LG diana


SumSum076

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Ich finde, da dein Chef deinen Teilzeitwunsch damals nicht schriftlich abgelehnt hast, hast du rechtlich gute Karten! Es kann dir allerdings zum Nachteil angesehen werden, dass du schon ab Oktober im 2. Jahr bist und nicht weiter auf die TZ bestanden hast. Du kannst dich nochmal an deinen AG wenden. Als Anforderung an die TZ nennt die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium folgendes: - Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeit-nehmerinnen bzw. Arbeitnehmer; - das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitneh-mers in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate; - die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden; - dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen;# - der Anspruch wurde dem AG 7 Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt. ABER: inwieweit bist du bereit, dafür zu kämpfen? Und was kostet dich das? Auch an Nerven? Die Elternzeit zum Mutterschaftsbeginn unterbrechen würde ich aber auf jeden Fall. Beginnt dein MuSchu am 3.April, dann unterbrich die EZ ab 3.4. dein letzter Elternzeittag ist dann der 2.4. (ich würds auch so genau rein schreiben, damit dein AG dich nicht falsch verstehen kann). Gruß Sabine


little-assassin

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hallo frau bader, ich bin bereits im alg2 bezug, allein durch meinen partner.. dieser stammt aus irland und hat erst einen vollzeit integrations kurs besuch und macht jetzt eine ausbildung um am deutschen arbeits markt langfristig bessere chancen hat. und mein verdienst nicht all zu hoch ist wurden wir erst als gemeinschaft unterstützt und dann das erste elterngeld für mich aufgestockt. da ich das elterngeld aber nur für ein jahr beantragt habe jedoch weiter in elternzeit bin da ich für das zweite jahr in teilzeit arbeiten wollte / bzw auch eher aus der elternzeit zurück kommen wollte. jetzt habe ich ja einen vollen verdienst ausfall und häng richtig im alg2 (gefällt mir auch nicht besonders) da eine teilzeit bzw vorzeitige Rückkehr nicht möglich war. ich danke auf jeden fall schon mal für den hinweis nr. 3 und werde diesen auch umsetzten :)


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