Hörnchen2020
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bereits mit meinem AG, der Elterngeldstelle, der Krankenkasse und einer Beratungsstelle gesprochen und unterschiedliche Aussagen erhalten. Mein erstes Kind kam am 26.02.2020 auf die Welt. Ich habe zunächst 2 Jahre Elternzeit beantragt und dann rechtzeitig auf 3 Jahre verlängert. Mein Elterngeld habe ich mir im ersten Jahr der Elternzeit auszahlen lassen. Nun bin ich mit Kind Nr 2 schwanger, ET ist der 28.10.2022 und die Mutterschutzfrist beginnt zum 16.09.22, soweit ist das alles klar. Seit November 2021 arbeite ich während der Elternzeit 20Std/Woche und bekomme entsprechend mein Gehalt. Um wieder Mutterschaftsgeld zu bekommen werde ich meine Elternzeit zum 15.09.2022 beenden und hier beginnt auch schon das Problem. Mein Arbeitgeber sagt er stockt die 13 € der Krankenkasse nur bis zu meinem Gehalt aus der Tätigkeit während der Elternzeit auf und die Krankenkasse ist der Meinung, dass sich die Aufstockung auf mein Gehalt vor der Elternzeit bezieht und das unabhängig davon, ob ich während der Elternzeit nun diese 20Std/Woche gearbeitet habe oder nicht. Was ist nun richtig? Wenn ich meine Elternzeit zum 15.09.22 beende, dann geht das ohne Zustimmung meines Arbeitgebers, richtig? Durch meinen Resturlaub habe ich nun auch die Möglichkeit bereits ab 01.08.22 daheim zu bleiben, könnte ich auch meine Elternzeit schon zum 01.08.22 beenden? Oder benötige ich da dann die Zustimmung von meinem Arbeitgeber ? Würde ich dann automatisch wieder in mein altes Arbeitsverhältnis mit Vollzeitgehalt rutschen? Die Idee dahinter ist folgende: Ich beende meine Elternzeit bereits zum 01.08.22, komme dadurch wieder in mein altes Arbeitsverhältnis von vor der ersten Elternzeit (als ich noch in Vollzeit gearbeitet habe) zurück , beziehe den einen Monat vor Beginn des Mutterschutzes wieder ein Vollzeitgehalt und kann dadurch mein Elterngeld etwas aufbessern... ist das möglich ? Vielen Dank.
Hallo, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden Sie ohne Zustimmung des Arbeitgebers die erste Elternzeit, damit liegt der Vollzeitvertrag wieder auf. Sie haben deshalb Anspruch auf Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn. Das ist in keiner Weise streitig oder problematisch, Ihr Arbeitgeber hat da keine Ahnung. einen Anspruch darauf, die Elternzeit bereits einen Monat vor diesem Zeitpunkt zu beenden gibt es nicht. Ansonsten ist es natürlich richtig, dass dies das Elterngeld erhöht. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Die Elternzeit zum neuen Mutterschutz zu beenden geht auch Zustimmung des Arbeitgebers. Da du dann zum Mutterschutzbeginn nicht mehr Zeilzeit in Elternzeit arbeitest, bekommst du für den Mutterschutz das VollzeitGehalt. Für die Beendigung der Elternzeit früher als zu Mutterschutzbeginn brauchst du die Zustimmung des Arbeitgebers. Hast du noch so viel Urlaub von vor deiner 1.Elternzeit? Das sind ja noch 6 Wochen. LG luvi
Mitglied inaktiv
Dein AG hat unrecht! Regelt das Mutterschaftsgesetz Paragraph 18-21 danach muss er nach Vollzeit das Mutterschaftsgeld aufstocken. Du kannst zum neuen Mutterschutz die aktuelle Elternzeit beenden, ohne Zustimmung des AG. Die Beendigung vorher muss dein AG genehmigen. Sollte er das machen, muss er sowieso nach Vollzeit Mutterschaftsgeld zahlen
Hörnchen2020
Ich habe nun auch auf der Seite des Bundesministeriums folgenden Leitfaden gefunden https://www.bmfsfj.de/resource/blob/121856/cc7fb75a1c9fb964117dce8f797f953b/mutterschutz-arbeitgeberleitfaden-data.pdf und meine mein Fall ist hier auf Seite 61 Nr 2 aufgelistet. Würde es hier um 100 Euro gehen, dann würde ich das lockerer sehen...allerdings geht es hier um knapp über 4000€ und damit kann ich das diesmal geringer ausfallende Elterngeld gut aufstocken. @Luvi ich hab noch den vollen Urlaubsanspruch für dieses Jahr (habe bisher keinen Tag genommen) und sehr viel Überstunden...
KielSprotte
Aber bedenke, dass der Urlaub aus diesem TZ-Urlaub ist und kein VZ-Urlaub
Mitglied inaktiv
Dein Urlaub aus 22 wird aber nicht Vollzeit bezahlt, wenn er aus der Teilzeit stammt!
Hörnchen2020
Das mit dem Urlaub ist mir bekannt :) Ich habe schon so viele Überstunden, dass ich damit schon einen weitaus größeren Teil dieser Zeit abdecken kann als mit dem Urlaub selbst.
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