Mitglied inaktiv
Hallo, grundsätzlich möchte ich wissen, wie bei privater KV sich das Mutterschaftsgeld zusammensetzt. Mein Netto-Gehalt beinhaltet auch die private Nutzung eines Dienstfahrzeuges, z.Zt. noch 1 % vom LP. Rein theoretisch könnte der Arbeitgeber mir während meines Mutterschaftsurlaubes das Dienstauto entziehen, aber durch die letzten Monatsgehälter mir das somit niedrigere Netto-Gehalt ausgleichen.Muß ich das dann so hinnehmen, oder gibt es hierfür schon Urteile? Vielen Dank für die Beantwortung im voraus Tina
Mitglied inaktiv
Während des Mutterschutzes (nicht Elternzeit!) steht Dir weiterhin die Nutzung des Dienstwagens zu. Du hast einen aktive Arbeitsvertrag, Du darfst eben aufgrund gesetzlicher Regelungen nur nicht arbeiten! Dein AG zahlt Di in der Zeit des Mutterschutzes dein gesetzliches netto abzgl. ca. 12 oder 13 EUR pro Tag aus. Dafür bekommst Du eine einmalige Leistung = Mutterschaftgeld. Bei mir waren das damals jeweils 400,- DM, den exakten EUR-Bertrag kenne ich also nicht. Frag beim Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeldstelle Villemombler Str. 76 53123 Bonn mal an! Ich habe es so gemacht, daß ich später in Mutterschutz gegangen bin, denn dann mußte mein AG auch mein Gehalt ganz normal weiterzahlen (er hatte ja auch meine volle Arbeistkraft). Dann verteilen sich die DM 400,- auf weniger Tage :-) In ganz seltenen Fälle zahlt die private KV eine Art Mutterschfstageld... Viele Grüße Désirée
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