Franilein
Sehr geehrte Frau Bader, mein Name ist Franziska und ich erwarte am 25.10.2015 meinen ersten Sohn. Ich bin zur Zeit (seit 15.02.2015) in einem evangelischen Kindergarten angestellt, bei dem der Vertrag am 31.08.2015 ausläuft. Eigentlich sollte ich nochmals für ein Jahr verlängert werden, aufgrund meiner Schwangerschaft, ist dies aber für den Arbeitgeber ausgeschlossen. Zur Zeit befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Nun ist meine Situation noch etwas komplizierter, denn eigentlich bin ich nebenbei noch Studentin und wollte mein Referendariat im September 16 beginnen. Der Job war somit eine Übergangslösung. Nach ungeplanter Schwangerschaft, über die aber mittlerweile große Freude herrscht, sind aber nun einige Frage offen. Ich habe mich bereits viel informiert, wurde aber immer wieder mit mehr Fragen als zuvor, von den Gesprächen entlassen. Zum wesentlichen. Der Vertrag im Kindergarten läuft am 31.08.2015 aus. Am 06.10.2015 würde ich in den Mutterschutz gehen. sprich ich hänge eine Woche in der Luft. Arbeitslos zu melden funktioniert aus zweierlei Gründen nicht. Zum einen bin ich ja Studentin und zum anderen steht mit ALGI nicht zu, da ich zwar vorher schon Minijobs hatte, aber erst seit der Festeinstellung in die Arbeitslosenversicherung einzahle. ALGII steht mir nicht zu, da ich mit meinem Partner zusammen lebe und dieser wohl zu viel verdient. Sozialhilfe und Zuschüsse von anderen Einrichtungen fallen aus diesem Grund angeblich auch weg. Mir stünde, laut Aussagen der Anlaufstellen Diakonie und Stadt, lediglich das Erziehungsgeld ab der Geburt zu. In den 7 Wochen vor der Geburt steht mir laut Aussagen kein Geld zu. Gelesen habe ich aber unter anderem, dass Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber mit Zustimmung der zuständigen Behörde aufgelöst wurde, Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Bin ich nicht in genau solch einer Situation oder zählt der befristete Vertrag nicht dazu?! Mein Problem ist einfach, dass ich nicht weiß, wie ich in dieser Zeit mein Leben bezahlen soll. Sicher kann mein Partner mit helfen, aber ich muss mich unter anderem selbst Krankenversichern. Und ich bin mir sicher, dass ich niemanden finde, der eine hochschwangere Frau (für eine Woche, da ja dann der Mutterschutz beginnt) einstellt. Ich bin etwas Hilflos und wollte Fragen, ob Sie mir zum einen beantworten können ob mir Geld zu steht, oder ob Sie einen Tipp haben, an wen ich mich noch wenden kann. Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Mühe Mi freundlichen Grüßen Franziska
Hallo, Sie hängen doch 1 Mo + 1 Wo in der Luft? Ansonsten ist der KV zuständig - und im Notfall der Jobcenter. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ist Dein Partner der Vater des Kindes ? Wenn ja ist er für Euch zuständig. Das einfachste ist eine Heirat. Du und das Kind wären dann über ihn beitragsfrei versichert und durch die LSK3 hätte er auch deutlich mehr netto raus. Finanziell ist er eh für Euch zuständig. Auch für Dich, auch unverheiratet. Ihr werdet nun eine Familie. Wieviele Monate hast Du denn nun eingezahlt in die Arbeitslosenversicherung? Für die Erstausstattung kann man Geld beantragen bei der Stiftung Mutter und Kind ( übers Gesundheitsamt ). Da müsst ihr Euch aber auch finanziell nackig machen.
Franilein
Hallo Sternschnuppe, zunächst danke für deine Antwort. Eine Heirat kommt für mich zunächst nicht in Frage, auch wenn mein Partner der Vater meines Kindes ist und wir seit nun fast 9 Jahren zusammen sind. Ich habe demnach 7,5 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. fehlen also noch 4,5 um einen Anspruch zu haben. Laut Stadt, steht mir dieser Anspruch auf Erstausstattung nicht zu! Lieben Gruß
Sternenschnuppe
Dann hilft nur Güttel enger schnallen. Dein Freund ist für Euch zuständig, also auch für die Krankenkasse. Wenn er das nicht will, dann würde ich mich zumindest räumlich trennen. Dann kannst Du ALG2 beantragen und bist versichert. Das Jobcenter holt es sich dann von ihm wieder. Ohne Krankenversicherung ein Kind zu bekommen ist sehr sehr teuer.
Sternenschnuppe
Oder aber Du versuchst Deinen AG zu überzeugen Dir zumindest bis zum Jahresende eine Verlängerung zu geben. Dann ist die Krankenkasse sicher bis zum Ende des Elterngeldes ( auf zwei Jahre splitten ! ) das Mutterschaftsgeld auch. Und Dein AG bekommt Deinen Lohn eh von der KK wieder. Er würde kein Risiko haben.
Mitglied inaktiv
Keine Ahnung ob dir das wirklich hilft, aber evtl ist da ja was für dich brauchbares dabei. Die 210 € Mutterschaftsgeld zB welche dir einmalig wohl zustehen. http://www.kind-und-studium.de/Schwangerschaft/Mutterschutz_und_Leistungen_der_Krankenkasse.html
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