Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld in der Elternzeit??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld in der Elternzeit??

Kerstin1102

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Guten Tag Frau Bader, ich habe da auch mal drei Fragen: 1. ich bin im Augenblick in Elternzeit noch bis zum 11.10.2013 ( drei Jahre, meine Tochter wurde am 12.11.2010 geboren). Bin wieder schwanger in der 30ten Woche. Steht mir jetzt Mutterschaftsgeld zu?? Von der Krankenkasse oder auch die Differenz vom Arbeitgeber? 2. Was oder bzw. wie wird mein Elterngeld dann neu berechnet? Im Augenblick bekomme ich noch Elterngeld ausbezahlt, da ich es mit der zwei Jahresauszahlung beantragt habe. (Ich bin voll zu hause!) 3. Kann oder muß ich sonst noch irgendetwas beantragen?? Danke für Ihre Antworten MFG K. Meyer


Sternenschnuppe

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Puh, ich weiss nicht wie zeitig man das machen muss , aber Du kannst die aktuelle Elternzeit beenden zum ersten Tag des Mutterschutzes. Dann bekommst Du das volle Mutterschutzgeld und kannst die Zeit aufheben von Kind 1. Da Du nach 12 Monaten nicht gearbeitet hast wird es auf den Mindestsatz + 75€ Geschwisterbonus hinauslaufen bis Kind 1 drei ist. Also der Geschwisterbonus. Wegen dem Mutterschutz frag doch Montag mal bei der KK nach, die wissen bis wann das eingereicht sein muss. Und beim AG wegen der Beendigung wissen andere das hier sicherlich. Auf jeden Fall geht das ! Alles Gute


Sonni74LS

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Hallo, Du bekommst ca. 7 Wochen vor dem Entbindungstermin die Bescheinigung vom Arzt über den "mutmaßlichen Geburtstermin". Diesen musst Du ja für das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse einreichen. Vorher machst Du eine Kopie davon und sendest diese mit einem Einschreiben an deinen AG und beendest in diesem Anschreiben pünktlich zum Beginn der Mutterschutzfrist deine erste Elternzeit. Also einen Tag vor Mutterschutzfrist. Somit lebt dein "normales Arbeitsverhältnis" wieder auf. Somit erhältst Du neben dem Mutterschaftsgeld (13 EUR/Tag) der Krankenkasse auch den Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld gemäß Nettolohn von vor deiner ersten Elternzeit. Das Elterngeld für Kind 2 wird nach den 12 Monaten von vor der Geburt berechnet. Hast Du gearbeitet? Dann kannst Du im Elterngeldrechner vom Bundesministerium ausrechnen, wie viel Elterngeld Du erhalten wirst. http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ Hast Du nicht gearbeitet in dieser Zeit erhältst Du nur den Mindestbetrag von EUR 300,00 zzgl. EUR 75,00 Geschwisterbonus. Die Auszahlung des Elterngeldes von Kind 1 war zum ersten Geburtstag des Kindes (also am 12.11.2011) beendet... auch wenn Du es gesplittet hast und 24 Monate auszahlen lässt. Die Elterngeldstelle verwaltet im zweiten Auszahlungsjahr nur die Auszahlungen wie eine Bank. (Zitat meiner Elterngeldstelle). Das hat bei der Neuberechnung des Elterngeldes also nix mehr mit der alten Zahlung zu tun. Du kannst noch Kindergeld beantragen. Du wirst ja schon Kindergeld für Kind 1 erhalten... es gibt Zusatzanträge für weitere neugeborene Kinder bei deiner Familienkasse. Die kann man sich als PDF downloaden. Googel das mal für deinen Wohnort. LG; Sonni


Sonni74LS

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Hier mal noch das Zitat aus dem neugefassten § 16 BEEG (3) Satz 3: Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen.


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