Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld Frau Bader

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschaftsgeld Frau Bader

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Habe den Antrag auf Mutterschaftsgeld zugeschickt bekommen nun aber mein Problem: ich Arbeite auf 400 Euro basis und der eigetnliche Entbindungstermin ist der 16.04.08. Mein Arbeitgeber will mich zum 1.03.08 von der sozialversicherung abmelden und ich brauche ja die abmeldebescheinigung für das mutterschaftsgeld um den antrag abzuschicken ODER??? Und aber könnte es sein das das kind schon in der letzten woche im februar geholt wird und man sagte mir das man den antrag vorher machen muß. Denn wenn das Kind da ist bekommt man es nicht mehr! Stimmt das?? Liebe Grüße FlyigAngel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ????? Warum will er Sie jetzt schon abmelden? Reden Sie mal mit der Knappschaft! Ansonsten bekommen Sie nur die Einmalzahlung von 210 € Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das ist Blödsinn. Du kannst den Antrag erst abgeben, wenn das Kind geboren ist. Du brauchst nämlich eine Geburtsbescheinigung für das Elterngeld (bekommt man bei der Anmeldung auf dem Standesamt). Du brauchst auch keine Abmeldebescheinigung für den Antrag, das ist auch quatsch. Dein Arbeitgeber muss dir eine Bescheinigung fürs Elterngeld ausfüllen, wieviel du verdient hast und da ist eine Frage: Wurde Elternzeit beantragt??? Und wie lange? Und wenn er da ja ankreuzt, ist alles im Lot. Also keine Angst, lass dich blos nicht abmelden. LG Arlett


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nicht um Elterngeld.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

@arlett1978 Meine frage ging nicht ums Elterngeld! Sondern um das mutterschaftsgeld in Bonn wo man nur einmalig bekommt. Libe Grüße FlyingAngel


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wie meinen sie das?? Würde ich mehr bekommen?? Wie mit der knappschaft?? Liebe Grüße FlyingAngel


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...

Guten Tag,  die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet.  Steht mir nun für die Berechnung de ...

Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...

Hallo Frau Bader,  bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet.  Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...

Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet.  Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...

Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...