karokringel
Sehr geehrte Frau Bader, gerne würde ich dieses Jahr schwanger werden. Ich befinde mich in einem befristeten Arbeitsvertrag, der am 30.11.14 ausläuft und bin privat krankenversichert. Habe ich folgendes beim Durchforsten der verschiedensten Infostellen richtig verstanden: 1.) Mutterschaftsgeld (= 100% Nettogehalt) erhalte ich nur solange der Arbeitsvertrag läuft. Wenn ich nicht mehr angestellt bin, muss ich ALG 1 beantragen (dies ist ja deutlich niedriger als mein derzeitiges Nettogehalt) für den Rest des Mutterschutzes vor der Geburt (max 6 Wochen) und kann dann nach der Geburt zusätzlich 300 € Elterngeld aufgestockt bekommen. Das würde bedeuten, dass ich effektiv während des Mutterschutz finanziell benachteiligt bin, wenn davon ausgegangen wird, dass mein Arbeitsvertrag aus Gründen der Schwangerschaft nicht verlängert wird? 2.) Meine PKV zahlt kein Mutterschaftsgeld. Ich bekäme dann einmalig 210 € vom Bundesversicherungsamt, müsste meine PKV aber in voller Höhe weiterzahlen (nur der Anteil für Krankentagegeld fiele weg)? oder 3.) Angenommen ich würde nach Vertragsende ALG 1 beziehen, dann müsste ich wohl wieder in die GKV (da ich erst 3 Jahre privat versichert bin)? Und würde dann auch Mutterschaftsgeld bekommen? Vielen Dank für Ihre Hilfe, karokringel
Hallo, 1. Sie bekommen dann nur EG, kein ArbGeld 1 mehr 2. Sie meinen, wenn der Vertrag noch läuft? Dann bekommen Sie doch den MG-Anteil vom AG. Aber in der EZ m+üssen Sie selber zahlen 3. Wenn Sie arbeitssuchend sind, fallen Sie doch wieder in die gesetzl. KK Liebe Grüße, NB
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