Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, in einem anderen Beitrag zum Thema EU für ein zweites Kind haben Sie geschrieben: "Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld." Meine Frage: Gilt das auch, wenn man während des EU vom ersten Kind in TZ gearbeitet hat? Ich rechne, wie beim ersten Kind, mit dem Aufstocken des KK-Betrages durch meinen AG, damit ich auf mein altes Teilzeit-Nettogehalt (Durchschnitt der letzten 3 Mo.) komme. Vielen Dank! Lisa
Hallo, dann bekommt man, wenn es über 400 € war, nur von der TZ den Anteil. Liebe Grüsse, Nb
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