JungeMamix3
Hallo Frau Bader, mein Partner hat einen Sohn aus einer anderen Beziehung. Nun wäre Morgen eigentlich das Umgangswochenenden, die Kindsmutter hat jetzt jedoch geschrieben, da sie aufgrund des Virus den gemeinsamen Sohn bei sich behaltet, da er ein erhöhtes Infektionsrisiko hat (kein Asthma oder sonstige Vorerkrankungen) Mein Partner hatte seinen Sohn abgeholt und wir hätten es uns Zuhause gemütlich gemacht und gespielt, also wäre er dem Virus nicht mehr ausgesetzt als bei ihr Zuhause. Kann sie das so einfach festlegen und den Umgang solange aussetzten ? Liebe Grüße und vielen Dank im voraus.
Hallo, dazu gibt es natürlich noch keine Urteile. Man wird den Umgang aussetzen, wenn eine besondere Gefahr besteht (jmd der Beteiligten ist Riskopatient/ der Vater arbeitet irgendwo, wo die Ansteckungsgefahr erhöht ist). Ansonsten meine ich, der Umgang kann stattfinden. Liebe Grüße NB
brittachen
Hallo, generell "darf" der normale Umgang meines Wissens nach natürlich weiter wie gewohnt stattfinden. Das die Mutter aber nun einmal aussetzt, finde ich persönlich verständlich. Es sollte allen an der eigenen und an der Gesundheit seiner Liebsten gelegen sein. Das man da einige Abstriche macht, sollte normal sein. Versucht doch einen Kompromiss. Statt Umgang macht ihr Videotelefonie etc. Es ist eine außergewöhnliche Situation, die auch Mal außergewöhnliche Maßnahmen rechtfertigt. Deswegen zu streiten lohnt nicht. Versucht das Beste aus der Situation zu machen. LG
JungeMamix3
Hallo Danke für deine Antwort. Leider ist kein Kompromiss machbar, mein Partner hat gefragt, ob sie dann eventuell Facetime machen könnten, da hat sie nicht zugestimmt. Es ist halt echt blöd, da er schon beim letzten Umgang krank war und der Umgang jetzt das 2. Mal in Folge aufgefallen ist (6 Wochen nicht gesehen) telefonieren ist nicht möglich und somit fehlt der Kontakt einfach und nach so einer Zeit, ist es für den kleinen immer ,, schwer,, wieder zu uns zu kommen, da er sowieso sehr Mama bezogen ist.
Felica
Dein Mann soll dem schriftlich widersprechen. Er hat genauso weiterhin ein Anrecht auf Umgang wie auch das Kind dieses recht hat. Die Mutter hat nicht das Recht diesen auszusetzen. Ich bezweifel auch das ein Richter das anders sieht. Dein Argument das er bei euch zuhause nicht mehr ausgesetzt wäre stimmt aber nicht. Den ihr seit zwei neue Faktoren. Spielt aber keine Rolle. Ihr solltet halt aber nicht so argumentieren sondern damit das das Kind einen Anspruch auf Umgang hat im Sinne Kindeswohl. Da Corona auch nie wieder verschwinden wird werden wir lernen müssen damit zu leben.
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