Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutter möchte Kind dem Vater zur adoption geben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutter möchte Kind dem Vater zur adoption geben

Alvin111

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Hallo Frau Bader. Meine Frage ist ich habe eine Frau geschwängert diese möchte ihr Kind nach der Geburt an mir zur Adoption geben damit sie keinerlei Rechten und Pflichten gegenüber das Kind hat geht das so einfach ich möchte natürlich das Kind auch bei mir behalten ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann sein eigenes Kind nicht adoptieren. Sie können mit Einverständnis der Mutter das Kind zu sich nehmen - dass sie keinerlei Rechte u Pflichten hat, geht nicht. Und kann für das Kind auch nicht gewollt sein Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du hast nach Vaterschaftsanerkennung die gleichen Rechte wie die Mutter. Üblich wäre wohl gemeinsames Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht wirst Du beantragen müssen, aber da dürfte es kein Problem geben, wenn die Mutter zustimmt. Wie das Ganze vonstatten zu gehen hat, kann Dir sicher hier noch irgendwer beantworten. Fest steht, Du musst das Kind nicht adoptieren, denn es ist ja Dein leibliches.


Mitglied inaktiv

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Wenn ich mich nicht Irre, begründet eine Adoption ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen nicht verwandten Personen. Mir erschließt sich nicht, warum Du dein eigenes Kind adoptieren solltest/ könntest. Glaube nicht, dass das die Lösung ist. Vermutlich gibt es andere rechtliche Möglichkeiten. Die Mutter kann zum Beispiel auf das Sorge- und Umgangsrecht verzichten. Dann stellt sich nur noch die Frage mit den Ansprüchen und Verpflichtungen. Unterhaltsverpflichtung Mutter Kind und später Kind Mutter, Recht auf Abstammung, Erbrecht des Kindes. Rattenschwanz. Wirklich interessante Frage. Bin gespannt auf die Antwort. Wünsche alles Gute.


Tini_79

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Hoffentlich ein Fake...


Mitglied inaktiv

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... und wenn... sind wir zumindest schlauer geworden :-D


Sternenschnuppe

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Du erkennst vor der Geburt die Vaterschaft an, sie teilt mit Dir das Sorgerecht. Nach der Geburt nimmst Du das Kind gleich zu Dir und beantragst das alleinige Sorgerecht. Sie stimmt dem zu und Du bekommst es. Alle Rechte bei Dir, wenn Du den Unterhalt nicht brauchst, dann kannst Du darauf verzichten. Würde ich nicht machen, aber erst fordern wenn sie das Sorgerecht abgegeben hat. Ansonsten könnte sie fies werden und das mit dem Sorgerecht verhindern. Hat sie es erst einmal abgegeben, dann bist Du auf der sicheren Seite. Leider werden Väter vor Gericht der Mutter nicht gleichgestellt und die Frauen können Fakten schaffen, zu denen die Männer keine Chancen haben. Schön, dass Du für Dein Kind da sein willst.


Mitglied inaktiv

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Huhu Sternenschnuppe, auch eine Idee was mit den sonstigen Rechten & Pflichten wird? Der Fragesteller schreibt ja, dass Die Mutter keinerlei Rechte und Pflichten haben möchte. Überhaupt keine! Dies schließt ja z.B. gegenseitige Unterhaltsleistungen (auch später Kind gegenüber z.B. pflegebedürftiger Mutter) und z.B. gegenseitige Erbansprüche aus. (Z.B. Kind stirbt bevor es eigene Nachkommen hat, dann erbt die leibliche Mutter oder Mutter stirbt, dann erbt ja das Kind.)


KMH

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Wenn der Vater verheiratet wäre, könnte seine Frau mit Zustimmung der Mutter das Kind adoptieren, oder? Dann müssten alle Rechte und Pflichten beim Vater und dessen Frau liegen, richtig? Das ginge dann halt evtl. erst in späterer Folge.


Mitglied inaktiv

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Huhu KMH - Du meinst die Stiefkindadoption. Gibt es, scheint aber gerade keine Option zu sein :-)


Sternenschnuppe

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Ganz ehrlich, als Vater wäre mir das zu riskant. Väter haben auch keine Chance sich aus der Affäre zu ziehen wenn die Frau das Kind will und müssen zahlen. Er muss jetzt vorsichtig und bedacht handeln. Sonst verweigert sie die Anerkennung, und gibt das Kind sofort weg nach der Geburt ( möglich ) und dann wird der Weg hart, sehr hart. Oder macht gar eine anonyme Geburt, dann hat er gar keine Chance mehr. Mit den Pflichten ( ob er sie fordert ist was anderes ) muss sie dann klarkommen, wie Millionen von Männern die Kinder "aus Versehen" zeugen. Daher wäre mein Rat der wie oben geschrieben. Umgedreht würde es hier einen Aufschrei geben was der Ar... sich überhaupt denkt, Vaterschaftsanerkennung einklagen, Titel erwirken etc. Frauen haben eben den Vorteil dass sie rechtlich sofort mit dem Kind verbunden sind. En Vater muss zittern in solch Situationen.


Colien07022004

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Irgendwie erinnert mich die Geschichte an dir Story mit der Leihmutter... Ein leibliches Kind kann man nicht adoptieren! Nur die Stiefmutter kann es.


Pamo

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Erkenne die Vaterschaft an und zieh das Kind auf. Wenn die Frau nicht mehr Mutter des Kindes sein will, dann kann sie zwar unkompliziert das Sorgerecht abgeben (dazu wendet sie sich ans Jugendamt), aber ihre rechtliche Mutterschaft kann man nicht einfach so ablegen. Das schneidet in die Rechte des Kindes ein, denn es würde bspw. sein Erbrecht auf der Familienseite der Mutter verlieren und auch alle rechtliche Verwandtschaft mit dieser Linie - das geht so einfach nicht.


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