Papillon11
Sehr geehrte Frau Bader, eine kurze Erläuterung zu meiner Frage, für deren Beantwortung ich Ihnen sehr dankbar wäre. Der KV und ich sind getrennt, haben aber das gemeinsames Sorgerecht für unseren kleinen Sohn. Die Ausübung dessen hat seinerseits nie stattgefunden. Ebenso, wie ein Umgang. Dieser fand leider nie statt. Er hat den Kleinen vor gut einem dreiviertel Jahr das letzte Mal gesehen. Nun ist es so, dass ich vorhin einen recht schweren Autounfall auf dem Weg zur Kita hatte. Theoretisch müsste ich ins KH, bin aber mit dem Taxi zur Kita zum Abholen des Kleinen gefahren. Der KV ist nicht zu erreichen. Er hat nachweislich die Info mit dem Unfall gelesen, auch dass ich um einen Rückruf bitte; reagiert aber nicht. Ebensowenig geht er ans Telefon. Das Problem ist, dass ich absolut niemanden habe, der den Kleinen nehmen / abholen oder mal einspringen könnte. Absolut niemanden. Sofern der KV in den Urlaub gefahren sein sollte, müsste er mich darüber unterrichten? Zumindest über den Zeitraum? Ist dieses Verhalten von ihm - generell gesehen - zu dulden? Denn er konnte ja auch der Kleine mit involviert sein können (was aber Gott sei Dank nicht ist!!). Ich kann nicht mal ins Krankenhaus, um mich behandeln zu lassen .. Haben Sie vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Papillon11
Halo, leider kann man den Vater nicht zwingen. Versuchen Sie, sich andere Netze aufzubauen. Alles Gute! NB
Philomena0303
Ein Vater, der den Kleinen ewig nicht gesehn hat, ist doch ohnehin für den Notfall wertlos - der Kleine weiß doch gar nicht mehr wer das ist. Ich weiß dass dir das jetzt nicht hilft, aber bau dir unbedingt ein paar Kontakte in deiner Gegend auf. Es kann immer mal was sein. Gute Besserung!
misses-cat
Nein, zwingen kann man einen solchen Menschen nicht. Dir bleibt nur ein soziales Netz aufbauen.
Felica
Gehe unbedingt ins KH. Notfalls nehme das Kind mit. Für die Zukunft, baue dir einen Plan B auf. Sei es über Nachbarn, Freunde, Familie. Du kannst dich auch an das JA wenden, in einigen Gemeinden gibt es dafür Lösungen. Das können leihomas sein oder Tagesmütter.
Mutti69
Erstmal: Gute Besserung! Ich kann nicht viel Zum Thema beitragen. dass der KV nicht verpflichtet werden kann, scheint mir eigentlich - leider - selbstverständlich. Dir selber muss man aber den Vorwurf machen, dass du dich bislang nicht um ein geeignetes soziales Netzwerk gekümmert hast. Den Vorfall jetzt solltest du zum Anlass nehmen, dies nachzuholen.
lilly1211
Was genau wäre denn jetzt anders wenn der KV dir gesagt hätte er ist im Urlaub? Hättest du dann jemanden für das Kind? Und warum kannst du den dann nicht jetzt nehmen? Wenn so lange kein Kontakt war dann wäre er doch eh ungeeignet. Gute Besserung!
Papillon11
Sehr geehrte Frau Bader, haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, das ahnte ich bereits. Aber sich dem Umstand und der Dringlichkeit meiner Anrufe bewusst zu sein und dennoch nicht zu reagieren, empfinde ich als ... Da fehlen mir die Worte. Liebe Grüße
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