Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss KV über eventuellen Urlaub/längerer Abwesenheit informieren?

Frage: Muss KV über eventuellen Urlaub/längerer Abwesenheit informieren?

Papillon11

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, eine kurze Erläuterung zu meiner Frage, für deren Beantwortung ich Ihnen sehr dankbar wäre. Der KV und ich sind getrennt, haben aber das gemeinsames Sorgerecht für unseren kleinen Sohn. Die Ausübung dessen hat seinerseits nie stattgefunden. Ebenso, wie ein Umgang. Dieser fand leider nie statt. Er hat den Kleinen vor gut einem dreiviertel Jahr das letzte Mal gesehen. Nun ist es so, dass ich vorhin einen recht schweren Autounfall auf dem Weg zur Kita hatte. Theoretisch müsste ich ins KH, bin aber mit dem Taxi zur Kita zum Abholen des Kleinen gefahren. Der KV ist nicht zu erreichen. Er hat nachweislich die Info mit dem Unfall gelesen, auch dass ich um einen Rückruf bitte; reagiert aber nicht. Ebensowenig geht er ans Telefon. Das Problem ist, dass ich absolut niemanden habe, der den Kleinen nehmen / abholen oder mal einspringen könnte. Absolut niemanden. Sofern der KV in den Urlaub gefahren sein sollte, müsste er mich darüber unterrichten? Zumindest über den Zeitraum? Ist dieses Verhalten von ihm - generell gesehen - zu dulden? Denn er konnte ja auch der Kleine mit involviert sein können (was aber Gott sei Dank nicht ist!!). Ich kann nicht mal ins Krankenhaus, um mich behandeln zu lassen .. Haben Sie vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Papillon11


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Halo, leider kann man den Vater nicht zwingen. Versuchen Sie, sich andere Netze aufzubauen. Alles Gute! NB


Philomena0303

Beitrag melden

Ein Vater, der den Kleinen ewig nicht gesehn hat, ist doch ohnehin für den Notfall wertlos - der Kleine weiß doch gar nicht mehr wer das ist. Ich weiß dass dir das jetzt nicht hilft, aber bau dir unbedingt ein paar Kontakte in deiner Gegend auf. Es kann immer mal was sein. Gute Besserung!


misses-cat

Beitrag melden

Nein, zwingen kann man einen solchen Menschen nicht. Dir bleibt nur ein soziales Netz aufbauen.


Felica

Beitrag melden

Gehe unbedingt ins KH. Notfalls nehme das Kind mit. Für die Zukunft, baue dir einen Plan B auf. Sei es über Nachbarn, Freunde, Familie. Du kannst dich auch an das JA wenden, in einigen Gemeinden gibt es dafür Lösungen. Das können leihomas sein oder Tagesmütter.


Mutti69

Beitrag melden

Erstmal: Gute Besserung! Ich kann nicht viel Zum Thema beitragen. dass der KV nicht verpflichtet werden kann, scheint mir eigentlich - leider - selbstverständlich. Dir selber muss man aber den Vorwurf machen, dass du dich bislang nicht um ein geeignetes soziales Netzwerk gekümmert hast. Den Vorfall jetzt solltest du zum Anlass nehmen, dies nachzuholen.


lilly1211

Beitrag melden

Was genau wäre denn jetzt anders wenn der KV dir gesagt hätte er ist im Urlaub? Hättest du dann jemanden für das Kind? Und warum kannst du den dann nicht jetzt nehmen? Wenn so lange kein Kontakt war dann wäre er doch eh ungeeignet. Gute Besserung!


Papillon11

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, das ahnte ich bereits. Aber sich dem Umstand und der Dringlichkeit meiner Anrufe bewusst zu sein und dennoch nicht zu reagieren, empfinde ich als ... Da fehlen mir die Worte. Liebe Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Elternteil möchte die Hälfte der Schulferien das Kind bei sich haben, sich aber keinen Urlaub bei der Arbeit nehmen, um das Kind zu betreuen. Also im Homeoffice weiterarbeiten.  Wie sieht die Rechtslage hier aus? Muss der KV sich nicht Urlaub in den Ferien nehmen, damit er Zeit mit seinem Kind verbringt? Danke im Voraus 

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Hallo Frau Bader,  eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...

Liebe Frau Bader, der Erzeuger meiner Tochter 7Jahre möchte mit ihr in den Schulferien in Urlaub fahren. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er Umgangsrecht, dh wir teilen alle Ferien hälftig auf. Ist er verpflichtet mir zu sagen, wohin er mit ihr fahren bzw fliegen möchte bevor er irgendetwas bucht? Lieben Dank für Ihren Rat. Gruß  ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...