Mitglied inaktiv
Mein Exmann zahlt Kindesunterhalt. Es besteht kein Kontakt zu ihm und seinem Kind (will er nicht). Wenn unser Kind nun eingeschult wird, fallen Kosten an für Schulbücher und Schulaustattung (Ranzen usw.) - muss er sich daran beteiligen oder nicht, weil er Unterhalt zahlt?!
Hallo, ist laut der vorherrschenden Meinung kein Sonderbedarf, er muss sich also nicht beteiligen liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Zahlen muß er i. d. R. nur zusätzlich, wenn der Sonderbedarf unvorhergesehen ist. Schulantritt, Klassenfahrten, Sportausrücstung etc. sind nicht unvorhergesehen. Bei plötzlich zusätzlich auftretenden zusätzlichen Krankheitskosten kann das anders aussehen. Viele Grüße Désirée
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