novemberwind81
Guten Tag, war von Januar bis September in Elternzeit. Seit Oktober arbeite ich wieder selbständig mit gutem Verdienst. Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich rückwirkend vom Elterngeld einen Betrag von ca. 200.-/m nachzahlen muss??!! Was sagen Sie dazu? Stimmt das? Vielen Dank für die Antowrt schon mal im Voraus!!
Hallo, dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auch von der Frage, ob Sie mit Ihrem Ehemann gemeinsam veranlagt werden. Dann kann das Elterngeld zu einer Steuernachzahlung führen wegen des Progressionsvorbehalts. Liebe Grüße NB
Lina_100
Hallo, meinen Sie, dass für Januar - September Einkommensteuervorauszahlungen i.H.v. 200 EUR pro Monat festgesetzt worden sind? Das ist zum einen nicht plausibel, da sie in diesen Monaten kein Einkommen hatten (also müsste eigentlich die Vorauszahlung für das 4. Quartal erhöht werden). Zum anderen wäre das recht viel, rechnen Sie doch mal anhand der Tabellen, was Sie voraussichtlich unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes für 2015 an Einkommensteuer zahlen müssten und wie hoch die Vorauszahlung für das 4. Quartal sein müsste. Also Einkommen 2015 mit dem Steuersatz der bei Einkommen plus Elterngeld rauskommen müsste. Es gibt im WWW auch Rechner, die den Steuersatz ausweisen. LG
Mitglied inaktiv
Elterngeld ist steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann Dich somit für die letzten Monate des Jahres in einen höheren Steuersatz heben. LG Lilly
desireekk
Hallo, kann durchaus sein, ja. Stichwort: Progressionsvorbehalt. Das EG an sich ist nicht mit Steuern behaftet, sorgt aber dafür, dass für das restliche Einkommen ein höherer Steuersatz fällig wird wenn man zu versteuernde Einkünfte hat. Gruss Désirée
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