Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich Steuern nachzahlen für das Elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Muss ich Steuern nachzahlen für das Elterngeld?

novemberwind81

Beitrag melden

Guten Tag, war von Januar bis September in Elternzeit. Seit Oktober arbeite ich wieder selbständig mit gutem Verdienst. Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich rückwirkend vom Elterngeld einen Betrag von ca. 200.-/m nachzahlen muss??!! Was sagen Sie dazu? Stimmt das? Vielen Dank für die Antowrt schon mal im Voraus!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auch von der Frage, ob Sie mit Ihrem Ehemann gemeinsam veranlagt werden. Dann kann das Elterngeld zu einer Steuernachzahlung führen wegen des Progressionsvorbehalts. Liebe Grüße NB


Lina_100

Beitrag melden

Hallo, meinen Sie, dass für Januar - September Einkommensteuervorauszahlungen i.H.v. 200 EUR pro Monat festgesetzt worden sind? Das ist zum einen nicht plausibel, da sie in diesen Monaten kein Einkommen hatten (also müsste eigentlich die Vorauszahlung für das 4. Quartal erhöht werden). Zum anderen wäre das recht viel, rechnen Sie doch mal anhand der Tabellen, was Sie voraussichtlich unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes für 2015 an Einkommensteuer zahlen müssten und wie hoch die Vorauszahlung für das 4. Quartal sein müsste. Also Einkommen 2015 mit dem Steuersatz der bei Einkommen plus Elterngeld rauskommen müsste. Es gibt im WWW auch Rechner, die den Steuersatz ausweisen. LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elterngeld ist steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann Dich somit für die letzten Monate des Jahres in einen höheren Steuersatz heben. LG Lilly


desireekk

Beitrag melden

Hallo, kann durchaus sein, ja. Stichwort: Progressionsvorbehalt. Das EG an sich ist nicht mit Steuern behaftet, sorgt aber dafür, dass für das restliche Einkommen ein höherer Steuersatz fällig wird wenn man zu versteuernde Einkünfte hat. Gruss Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...