Mitglied inaktiv
Guten Tag, Nach der Geburt meiner Tochter habe ich 3 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen. Diese enden in ca. 6 Monaten. Zu meinem Arbeitgeber (Vollzeit) habe ich keinen Kontakt mehr und ich bin zwischenzeitlich ca. 80 km weit weggezogen, sodaß eine weitere Beschäftigung dort nicht mehr machbar ist da ich am Nachmittag meine Tochter nach dem Kindergarten betreue. Bis wann gilt die Elternzeit? Exakt 3 Jahre nach dem Geburtsdatum oder 3 Jahre plus die Mutterschutzzeit? Muß ich bei meinem Arbeitgeber kündigen und inwieweit gehen mir durch MEINE Kündigung Ansprüche bzgl. Arbeitslosengeld (falls ich bis dahin keinen Job hier in der Nähe gefunden habe...) verloren? Was wäre im Falle einer neuen Schwangerschaft innerhalb der Elternzeit? Momentan sind mein Kind und ich über meine Krankenversicherung versichert. Wie sieht es nach der Elternzeit aus, müssen wir dann in die teure Privatversicherung meines Mannes? Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße!
Hallo, wenn Sie den Vertrag nicht mehr erfüllen können, müssen Sie kündigen. Sie werden aber nicht gesperrt, wenn es wegen dem Job Ihres Mannes ist. Erster ARbeitstag wäre ansonsten der 3. geb. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Die EZ endet exakt am Tag vor dem 3. Geburtstag Deines Kindes. Der 3. Geb. ist der erste Arbeitstag. Wenn Du bei deinem AG nicht mehr arbeiten kannst, muß freilich DU kündigen, wer sonst? Kündigungsfrist zum Ende der EZ sind 3 Monate. Evtl. geht Dir nicht im Bereich ALG verloren, wenn es "Familiebnzusammenführung" war, die Dich zum Umzug veranlasst hat. DANN must Du aber dem Arbeitsmarkt auch wieder zur Verfügung stehen! Krankenversicherung: PKV oder freiwillig GKV... Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, lieben dank für diese schnelle antwort! wie sieht die lage denn aus, wenn ich während der elternzeit erneut schwanger werde und der geburtstermin nach dem 3. geburtstag des ersten kindes liegt? dann wäre es ja sinnvoller, die arbeitszeit und arbeitsmöglichkeiten bis zum beginn der neuen mutterschutzfrist mit dem arbeitgeber abzustimmen, oder?!?!?! danke für die antwort!
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sehr geehrte Frau Bader, wir haben einen Ganztagsplatz zur Krippe. Neben Schlaflosigkeit waren die Abholungen schon mehrmals unbegründet. Zu Hause informierten wir das Personal und dennoch darf das Kind nicht kommen auch wenn der Arzt gegenteiliges feststellte und wir so nicht nur auf unsere Meinung "beharrten". Beim letzten Mal ist es so a ...
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Sehr geehrte Frau Bader, vielen herzlichen Dank, dass Sie sich Zeit für Fragen nehmen! Wir haben im Juli diesen Jahres bei einer Tagesmutter angefangen, die Eingewöhnung ist chaotisch gelaufen (und hat nicht geklappt) und wir sind sehr unzufrieden. Nun haben wir frühzeitig zu September diesen Jahres einen Kitaplatz angeboten bekommen und m ...
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