ErstesBaby2014
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit Frühjahr diesen Jahres in Elternzeit. Zuvor habe ich an einer Privatschule gearbeitet, an welcher mein Vertrag Ende Juli auslaufen wird und den ich nicht verlängern möchte. Nun hat mir die Schulleitung vor ein paar Tagen mitgeteilt, dass ich bis Anfang nächster Woche noch die Zeugnisse schreiben, ausformulieren und in der Schule drucken sowie kopieren soll. Hätte mir die Schulleitung diesen Termin etwas früher mitgeteilt, wäre ich eventuell noch in der Lage gewesen die Zeugnisse abends peu à peu zu schreiben, während mein Baby schläft. So ist es aber in der Kürze der Zeit schier nicht leistbar, zumal ich niemanden habe, der mir das Baby für ein paar Stunden abnehmen könnte (auch nicht am Wochenende), damit ich konzentriert arbeiten kann. In dem ganzen Frust tat sich nun die Frage in mir auf, ob ich in meiner Elternzeit überhaupt noch dazu verpflichtet bin, die Zeugnisse zu schreiben. Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen? Herzliche Grüße und vielen Dank
Hallo, wie lange haben Sie enn in diesem Schuljahr gearbeitet?Sind Sie Klassenlehrerin gewesen? Liebe Grüße NB
ErstesBaby2014
Hallo Frau Bäder, mein Mutterschutz hat Ende Januar begonnen, davor war ich ca. eine Woche krank geschrieben. Klassenlehrerin bin ich nicht gewesen. Bei den Zeugnissen handelt es sich um Epochenunterricht, den ich erteilt habe. Herzliche Grüße
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