Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich die Arbeit weiter ausführen?

Frage: Muss ich die Arbeit weiter ausführen?

Lexy67

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Guten Tag, Seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft bin ich nach wie vorher im Außendienst unterwegs und Mein Arbeitsbereich wurde entsprechend der mutterschutzrichtlininen verändert. Mittlerweile bin ich im 7 Monat und der Aussendienst wird für mich immer beschwerlicher (lange Autofahren, aufsuchen öffentlicher toiletten in ländlichen gegenden, Arbeit an sich, usw.) Nach Rücksprache mit meinem Chef ob innendienst möglich sei meinte dieser nun "nein". Wenn ich nicht mehr in der Lage bin meine Arbeit auszuführen müsse ich mich krankschreiben lassen, er hätte ja meinen Arbeitsplatz entsprechend der mutterschutzrichtlinien angepasst. Und es wäre ja kein Wunschkonzert bei dem ich mir alles aussuchen könnte. Ist es tatsächlich so, dass ich mich in einem solchen Fall krankschreiben lassen müsste? Oder ist der Arbeitgeber verpflichtet alternativen anzubieten? Schließlich bin ich ja nicht krank geschweige denn prinzipiell arbeitsunfähig und komm mir wenn ich damit zu meinem Arzt gehe wie ein Schmarotzer vor. Vielen Dank im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich ist immer zu überprüfen, ob die Arbeit von der Schwangeren ausführbar ist, und dass eine Gefahr für Mutter und Kind eintritt. Hier würde ich mit dem Arbeitgeber reden, wenn keine Einigung möglich ist, würde ich mal das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn dir die an und für sich zumutbare Tätigkeit infolge der fortgeschrittenen Schwangerschaft und dem zunehmendem Bauchumfang beschwerlich wird, dann muss der AG deine Arbeitsbedingungen weiter anpassen. Im MuSchG ist ausdrücklich vorgesehen: ein Gesprächsangebot an die Frau zur weiteren Anpassung der Arbeitsbedingungen. Siehe § 10 Abs. 2 MuSchG. Lies mal in der Broschüre Arbeitgeberleitfaden Mutterschutz, S. 14, S. 54, S. 58. https://www.bmfsfj.de/blob/121856/83463ec417bf66cedf737c3974daf494/mutterschutz---arbeitgeberleitfaden-data.pdf Die Anpassung der Arbeitsbedingungen an die individuelle Konstitution und Belastbarkeit ist ein ganz normaler Teil der Gefährdungsbeurteilung. Der AG kann deine langen Autofahrten kürzen, indem er dich für einen kleinen Kundenkreis im näheren Umfeld einteilt oder dich auch in Innendienst versetzen, wenn das möglich ist. Wenn er das nicht beachten will, wende dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Krankschreibung ist nicht nötig, da hast du Recht.


Lexy67

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Vielen Dank für die Antwort uriah! Das hört sich ja schonmal ganz gut an. Jetzt muss ich meinen AG nur noch zudazu bekommen das er mich wenn in den innendienst nicht ans andere Ende des Bundeslandes setzt. Denn dann hätte ich das selbe problem nur in der Freizeit ( arbeitsweg) Mal schauen was ich erreichen kann... auf jedenfall schonmal Danke!


Mitglied inaktiv

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Was steht in deinem Arbeitsvertrag, bezüglich Arbeitsort? Das ist bindend.


Dojii

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Nicht wenn der Arbeitsort gegen das Mutterschutzgesetz verstößt.


Lexy67

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Bin beamtin, hab Also keinen Vertrag. Arbeitsplatz an sich entspricht ja den mutterschaftsvorgaben.


Mitglied inaktiv

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