Little-nurse79
Hallo Frau Bader, Habe mich schon etwas durchgesehen aber nun doch noch Fragen bevor ich es falsch verstehe! Im Januar endet meine Elternzeit nach zwei Jahren. Ich war in Führungsposition! Nun ist es ja so das man nach dem Erziehungsurlaub ein Antrag auf Teilzeitstelle stellen kann. Meine Position lässt es aber nicht zu in Teilzeit zu arbeiten. Ist es richtig das mein AG mir eine vergleichbare Stelle anbieten muss??? Und wie sieht es aus wenn ich zum Antritt wieder schwanger sein sollte? Dürfen sie mich bei gleichen Konditionen wieder in Beschäftigungsverbot schreiben oder können sie von mir verlangen das ich unentgeltlich das dritte Jahr Erziehungsurlaub nehme??? Vielen Dank für ihre Antwort!
Hallo, ja, muss er gemäß Arbeitsvertrag. Sie haben dann selbstverständlich Anspruch auf BV mit Lohn Liebe Grüße NB
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