Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich aus der Elternzeit raus wenn mein Mann Grundsicherung beantragen muss ?

Frage: Muss ich aus der Elternzeit raus wenn mein Mann Grundsicherung beantragen muss ?

Lina1001

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Hallo Frau Bader, Ich habe ein festen Arbeitsvertrag und bin noch 2 Jahre in Elternzeit, mein Mann wurde arbeitslos und rutscht nun bald in Harz4. Natürlich versuchen wir so schnell wie möglich das er wieder einen Job bekommt aber meine frage die sich jetzt stellt : Darf das Amt mich aus der Elternzeit rausholen weil er Zuhause ist ? Oder müssen sie uns die Grundsicherung / Harz 4 geben und ihn weiter vermitteln ? Ich möchte nämlich selber gerne auf mein Kind aufpassen und erziehen. Klar kann er das auch ohne Probleme aber das möchte ich mir als Mutter eigentlich nicht nehmen lassen. :/ Leider finde ich im Internet nichts dazu. Ich bitte um Hilfe LG Lina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, die EZ in diesem Fall vorzeitig zu beenden. Er kann das Kind betreuen. Der Jobcenter wird nicht die EZ tragen. Wenn er einen neuen Job findet, kann wieder gewechselt werden. Liebe Grüße NB


Terkey235

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Hallo, wenn ihr es euch leisten könnt, beide zuhause zu sein, könnt ihr das machen. Vielleicht habt ihr Ersparnisse oder es leiht euch jemand Geld, das ihr zurückzahlt, wenn deine Elternzeit beendet ist und dein Mann wieder Arbeit hat? Vielleicht habt ihr eine Immobilie, die ihr verkaufen könnt und ihr sucht euch etwas Kleineres? Wie sind denn die Chancen für deinen Mann? Sieht es gut aus, schnell wieder was zu finden? Dann könntet ihr vielleicht von Rücklagen eine kurze Zeit überbrücken? Ich verstehe, dass du gerne für dein Kind dasein möchtest. Welche Eltern wollen das nicht? Viele können es sich aber nicht leisten und müssen nach Ablauf des Elterngeldes wieder arbeiten gehen. Schwierig wird es, wenn andere Mütter (und Väter) ihre Kinder abgeben müssen, um zu arbeiten, um dir von diesem Geld die Möglichkeit zu finanzieren, bezahlt zuhause zu bleiben. Versteht du ein bisschen, was ich meine? Vielleicht wäre Teilzeit in Elternzeit ein Kompromiss? Es muss ja nicht gleich Vollzeit sein und durch deinen Mann bräuchtest du nicht mal eine kostspielige Betreuung, sondern könntest entspannt so viel (oder so wenig) arbeiten, dass es eure Kosten deckt. Alternative: Dein Mann sucht sich einen Job in einer fachfremden Branche, geht z.B. Regale auffüllen oder an der Tankstelle arbeiten, putzen, im Getränkemarkt jobben oder was ganz anderes. Durch Corona müssen sowas gerade sehr viele Menschen tun (wir können ein Lied davon singen...), auch sehr weit unter ihren Qualifikationen, um überhaupt Essen für ihre Kinder zu haben (nicht mal für sich selbst). Da wird man schnell erfinderisch. Vielleicht könntet ihr "um die Ecke denken", was die Tätigkeit deines Mannes anbelangt, wenn du so gerne beim Kind bleiben willst? Ansonsten kann ich dir nur sagen, sei froh dass du den Job noch hast. Es kommen üble Zeiten auf uns zu und alle, die noch eine feste Arbeit haben, können Stoßgebete gen Himmel senden... Grüße, terkey


Sternenschnuppe

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Ihr müsst H4 beantragen, nicht nur Dein Mann. Ihr seid eine Gemeinschaft. Wenn Du eine Arbeitsstelle hast und nicht arbeiten möchtest, dann ist das keine unverschuldete Notlage sondern eine absichtliche. Für diese ist aber H4 nicht gedacht und wird auch kein Amt dulden. Sobald er was gefunden hat könnt ihr ja wieder tauschen sofern Dein AG da mitspielt.


luvi

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So einfach ist das doch sowieso nicht. Du hast Elternzeit für eine bestimmte Zeit beantragt und der Arbeitgeber hat für dich jemanden eingestellt. Ob du die Elternzeit verkürzen kannst, ist von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Und ob du schneller als dein Mann einen Job findet, ist doch auch nicht klar. LG luvi


Mitglied inaktiv

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Ich glaube, Arbeitslosigkeit des Mannes ist ein Grund, das eine Frau ihre Elternzeit abbrechen darf und der AG da nicht zustimmen muss. Ich glaube aber, dass das Amt das so nicht sofort fordern kann. 2 Jahre ganz sicher nicht! Teilzeit in Elternzeit wäre aber ganz bestimmt zumutbar


Felica

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Ja, das Amt kann und wird erwarten das ihr alles tut damit Hartzt4 verhindert wird oder nur noch eine Unterstützung nötig ist. Und ja, Arbeitslosigkeit des Partners ist einer der Härtegründe weshalb man auch ohne Zustimmung des AG die EZ vorzeitig beenden darf. Das Argument fällt also weg. Aber, die meisten Ämter geben sich schon damit zufrieden wenn wenigstens TZ innerhalb der EZ gearbeitet wird. Auch weil die ja wissen das es passieren kann das der Mann von heute auf morgen plötzlich wieder einen Job hat. Dann wäre die Betreuung ja ein Problem. Deshalb mein Rat, entweder bekommt dein Mann den Hintern hoch und nimmt den erst besten Job der sich bietet damit Hartz4 gar nicht erst Thema ist. Oder aber du fragst bei deinem AG an ob er eine TZ-Stelle hat welche du innerhalb der EZ machen kannst. oder du suchst dir bei einem anderen AG eine TZ-Stelle und lässt dir für dafür von deinem AG das OK geben. Eines von beiden werdet ihr ziemlich sicher vorlegen müssen. Plan C, wenn bei euch die berufliche Lage so scheiße ist das es dein Mann nach einem Jahr noch nicht geschafft hat einen neuen Job zu finden, würde ich darüber nachdenken den Wohnort zu verändern. Da du ja aktuell noch in EZ bist wäre das etwas was ich schon vor Monaten ins Auge gefasst hätte, einfach weil räumlich flexibler.


WonderWoman

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quatsch. das problem ist, dass der mann nicht mehr arbeitssuchend gemeldet sein kann, wenn die frau gezwungen wird die ez zu beenden. schliesslich muss er dann das kind betreuen. und dann haben wir was genau erreicht? der mann ist noch länger arbeitslos als nötig, tut sich noch schwerer einen job zu finden und der familie geht es dauerhaft finanziell schlechter. yeah, erfolg auf ganzer linie! es macht null sinn, einem arbeitssuchenden die kinderbetreuung unterm arsch wegzuziehen. die jc mögen regional unterschiedlich reagieren und wahrscheinlich spielen auch weitere faktoren eine rolle (welcher zeitraum muss überbrückt werden, wie stehen seine jobchancen, könnte sie mit ihrem einkommen überhaupt wirklich den h4 bezug vermeiden...) aber meine erfahrung ist, dass das jc keinesfalls eine sofortige beendigung der ez erzwingt. tatsächlich habe ich in meinem beruflichen alltag noch kein einziges mal erlebt, dass das jc jemanden zum arbeiten gezwungen hat, nur damit jemand anders arbeitslos ist.


cube

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Ich würde sagen ja - wieso soll die Allgemeinheit dafür zahlen, das beide zu Hause sind obwohl einer davon sehr wohl arbeiten gehen könnte? So könntest du zumindest TZ während der EZ bei deinem AG anfragen. Hat er nichts für dich, darfst du woanders arbeiten bis zu 30 Std. Aber davon ab: Du möchtest es dir als Mutter nicht nehmen lassen, dein Kind selbst zu erziehen? Ich unterstelle jetzt mal, du hast das nur unglücklich formuliert und meinst eigentlich, du möchtest die EZ wie geplant mit EUREm Kind verbringen um so viel wie möglich von seiner Entwicklung in denn ersten Jahren mit zu erleben. Würdest du wirklich ernsthaft meinen, dass du als Mutter mehr Recht auf Zeit mit eurem Kind hast und/oder besser als "Erzieherin" geeignet bist als der Vater, fände ich das ... krass.


Finale

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Wenn der Vater dann was findet, wird es evtl. kritisch, wenn sie dann nicht wieder in Eltern Zeit wechseln kann, käme bei ihrem Arbeitgeber nicht besonders gut an. Uebrigens lese ich hier in allen Foren, dass Männer nicht so gut mit Babys können und man nachsichtig sein muss, wenn sie sich nicht so einbringen. Die Annahme, dass sich Mütter die ersten Jahre besser kümmern, scheint weit verbreitet zu sein, auch wenn das heute natürlich niemand mehr so formulieren würde. Ich persönlich war bei uns tatsächlich überzeugt, dass ich mich besser um unsere Tochter kümmern konnte. In den ersten zwei Jahren hätte ich auf jeden Fall darauf bestanden, dass ich Elternzeit nehme.


cube

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Wenn sie aber TZ in EZ arbeitet (ob beim AG oder woanders), kann sie dies ja nun auch wieder kündigen, sobald ihr Mann etwas gefunden hat. Und TZ arbeiten zu gehen, würde sicher auch dem Amt reichen um nicht als unwillig dazu stehen und zur Beendigung der EZ genötigt zu werden (falls das überhaupt rechtlich geht). Ich würden natürlich auch am liebsten EZ wie geplant machen wollen - keine Frage. Aber ich würde mich nicht von H4 abhängig machen wollen. Der Mann der AP ist jetzt schon 1 Jahr ? arbeitslos und Corona macht die Job-Suche vermutlich nicht einfacher. Ich würde also nicht davon ausgehen, dass man schnell wieder auf dem Einkommensniveau sein wird, wie man das mit Job bzw. ALG 1 hätte.


Finale

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Ich wäre ja dafür, dass der Vater den erstbesten Job nimmt, er kann ja trotzdem weiter suchen. Hartz IV wäre auch für mich die letzte Option.


Felica

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Genau das. @ Cube @all Es gibt mehrere Szenarien. 1. Der Mann will nicht arbeiten, bemüht sich entsprechend auch nicht darum In dem Falle sehe ich nicht ein dieses weiter zu unterstützen indem die Familie sich weiter von meinen eingezahlten Geldern weiter finanzieren lässt. Frau hat dann die Möglichkeit sich zu überlegen, unterstütze ich das indem ich den Mann finanziere, zB indem sie eben arbeitet. Oder beschließt sie dem man Feuer unter dem Hintern zu machen. Oder wägt sie die Trennung ab. 2. Er will arbeiten, bemüht sich, aber es liegen Dinge vor wie zB Gesundheit, schwierige berufliche Situation vor Ort, extrem seltener Job, nicht flexibel genug weil zB Führerschein fehlt oder bestimmte Sachnachweise, um ein paar zu nennen. Gibt ja zig andere Sachen welche möglich wären. Aber, dann muss man nach einem Jahr auch überlegen, wie soll es weitergehen? Dauerhaft Hartz4 kann es ja nicht sein. Klappt es gesundheitlich nicht mehr wäre eine Umschulung ja eine Idee, fehlen bestimmte Fertigkeiten eine entsprechende Schulung, ist der Arbeitsmarkt vor Ort so schwierig, muss man auch mal an einen Umzug denken. Und wegen Corona, ja es fallen viele Jobs weg. Aber aktuell werden auch neue gebildet. In vielen Bereichen werden händeringend Leute gesucht. Dann muss man auch mal bereit sein was fachfremdes zu machen wenn man seiner Verantwortung gegenüber der Familie gerecht werden will. Das Amt wird genau das auch alles erfragen und fordern. Sich da mal Gedanken zu machen, Lösungen zu bringen, das macht sich immer gut. Ein Amt wird deutlich bereiter sein unterstützend Hartz4 zu zahlen wenn Frau sagt, OK aktuell bin ich zwar in EZ, aber es gibt Zeiten wo mein Mann das Kind betreuen kann, in denen ich dann wenigstens in TZ arbeite. Hört sich besser an als ein, wir haben ein Recht darauf das wir beide daheim bleiben können.


KielSprotte

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Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein für seinen Mann einzuspringen wenn er unverschuldet! in diese Lage gekommen ist. Die Frage ist ja - da hier von Beginn an mit 3 Jahren EZ kalkuliert wurde- ob er eine so gute Stelle hatte, dass die Finanzen kein Problem waren (schließlich gehen ein Großteil der Mütter nach einem Jahr schweren Herzens wieder arbeiten, weil es sonst finanziell nicht klappt) und er jetzt eben diese wieder so gut bezahlte Stelle haben will und nichts anderes. Oder wurde von vornherein mit Kinderzuschlag, Wohngeld etc. kalkuliert? Denn sonst kann ich mir diese Haltung eigentlich nicht erklären.


Felica

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Laut TE ist sie noch 2 Jahre in EZ. ALG1 des Mannes läuft nun aus. Heisst der Mann müsste kurz nach der Geburt arbeitslos geworden sein.


KielSprotte

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Darum frage ich mich ja, ob er so gut verdient hat, dass 3 Jahre EZ für sie kein Problem war, oder man von vornherein auf staatliche Unterstützung geschaut hat (zumindest für das 2. und 3. Jahr).


Mitglied inaktiv

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...auch das unglaubliche szenario, dass der mann gar keinen anspruch auf alg1 hat??? JA! Das gibt es in der tat! Und potz blitz vll geht dann ganz schnell das geld aus und man denkt an alg2... Arme ap, du hast es gewagt zu schreiben, was ganz viele denken und auch getan haben, nämlich selbst ez genommen. Beim rest bin ich oh wunder bei der wunder woman und wünsche dem mann der ap, dass er in diesen doofen zeiten einen job findet, der soviel einbringt, dass die ap wenigstens noch ein jahr beim kind bleiben kann....


Mitglied inaktiv

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Oh weiä wird hier wieder unterstellt. Kein Wunder das die AP sich nimmer meldet. Sicher war ihr Lebensplan anders geplant mit Mann als Hauptverdiener


Tini_79

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hier sind total realitätsfern. Der AG muss die Mutter nicht vorzeitig zurück nehmen und TZ in EZ geht auch nur nach Absprache. Die dann einfach mal wieder zu kündigen, wenn der Mann wieder einen Job hat - klar, jeder AG freut sich, wenn die Mitarbeiterin mal 3 Monate da ist und dann wieder geht, ist doch easy :-) Wenn das Geld reicht, wäre ich da völlig entspannt. Bis das Amt soweit ist und über eine zwanghafte Beendigung der EZ anstrebt, wird noch viel Zeit ins Land gehen. Und von wegen "Arsch hochkriegen" - logisch, immer diese faulen Arbeitslosen, wo doch gerade in der aktuellen Situation die Jobs auf der Straße liegen ...


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