Berliner Mama
Guten Tag, meine Kinder sind 4 und 6 (jetzt in die Schule gekommen) und ich habe seit 01.01.2015 einen Teilzeitvertrag mit 28 Wochenstunden, verteilt auf 5 Tage. In dem Unternehmen gab es vorher eine Kernzeit von 9-15 Uhr, die für mich als Teilzeit nicht galt, was jedoch nicht schriftlich fixiert war. Durch einen Chefwechsel wurde zusammen mit dem Betriebsrat eine neue Kernzeit auf einzelne Tage festgelegt Mo/Fr. 8:30-10 Uhr und Mittwoch 14:30 bis 17 Uhr festgelegt, was für die Vollzeitbeschäftigten einen Vorteil darstellt, da die übrige Zeit frei wählbar ist. Für mich als TeilzeitMutti ist es mir im Rahmen meiner Kinderbetreuungsverpflichtungen nicht möglich, bis 17 Uhr zu bleiben. Es gibt in der neuen Kernzeitregelung keine Regelung für Teilzeitbeschäftigte bisher. Die Gespräche mit dem Chef liefen ins Leere bzw. drängen mich auf die Einhaltung der neuen Kernzeit. Es ist mir organisatorisch nicht möglich (mein Mann ist sehr oft auf Dienstreisen) die neue Kernzeit als Teilzeit einzuhalten. Mein Angebot bis 16 Uhr zu bleiben, wurde nicht angenommen. Ich bin übrigens seit 20 Jahren im Unternehmen beschäftigt, bis 2010 in Vollzeit. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Vielen Dank im Voraus
Hallo, halte ich für TZ für unzumutbar. Was sagt der BR dazu? Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Kernzeiten werden aus betrieblichen Gründen festgelegt. Vermutlich weil da das Hauptgeschäft läuft. Es sind nur 4 Std täglich Kernzeit. Andererseits kannst du die Kernzeiten nur abdecken wenn du täglich ungefähr 8 Std. arbeitest, weil sonst die Mittagspause unzumutbar lang wäre. Du könntest deinem Arbeitgeber einen anderen TZ-Vertrag anbieten. Entweder nur an Vormittagen, dann als 50%-Stelle, oder an weniger Tagen, an 3-4 Tagen mit Abdeckung der Kernzeiten. Dann musst du dich aber um eine Kinderbetreuung kümmern. Ich würde mich an den Betriebsrat, die Mitarbeitervertretung oder den Personalrat wenden und darum bitten, dass für TZ-Beschäftigte eine sinnvolle Lösung erarbeitet wird. Nach billigem Ermessen hat der Arbeitgeber die Interessen beider Seiten gegeneinander abzuwägen.
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