Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ein BV durch den Arbeitgeber offiziell bestätigt werden?

Frage: Muss ein BV durch den Arbeitgeber offiziell bestätigt werden?

Iri58

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinen Chef über meine SS vor dem Beginn des Arbeitsvertrags informiert. Nun hat er mich zum Betriebsarzt geschickt und laut Untersuchung habe ich ein Beschäftigungsverbot für komplette SS bekommen. Ich hab dem AG alles per Post geschickt und nachgefragt wie es weiter geht. Mir wurde gesagt dass der Chef sich meldet. Es ist schon eine Woche vorbei und keiner hat sich bei mir gemeldet. Wenn ich anrufe, ich der Chef nie vor Ort. Mir wurde nur gesagt Bescheid vom Betriebsarzt ist dort angekommen und der Chef hat sich dies bereits angeschaut. Mir scheint alles bisschen komisch, ich habe Gefühl solange der Chef mir keine offizielle Bestätigung schickt, dass ich die Arbeit schwänze. Meine Frage ist soll mir der AG offiziell ein BV aussprechen oder gilt dies vom Betriebsarzt schon offiziell und der Chef muss sich nicht mehr bei mir melden? Vielen Dank für Ihre Antwort, Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Betriebsarzt spricht das Beschäftigungsverbot nicht aus, dass macht der Arbeitgeber. Eine schwierige Situation, denn wenn ein Beschäftigungsverbot nicht ausgesprochen worden ist, müssen Sie eigentlich auf der Arbeit erscheinen. Das geht natürlich den Empfehlungen des Betriebsarztes entgegen. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt! Liebe Grüße NB


Ani123

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Haben Sie auch ein Schriftstück vom Betriebsarzt bekommen, indem er schreibt, dass das BV ab Tag X bis zum Eintritt des Mutterschutzes gilt? Wenn nein, fragen sie nach, ob sie eines bekommen können. Dann hätten sie das BV auch schriftlich und können nachweisen, dass der Betriebsarzt das BV wirklich ausgesprochen hat. Der AG muss das BV vom Betriebsarzt nicht bestätigen. Allerdings kann er es widersprechen insofern er eine mutterschutzkomforme Arbeit für sie hat. Da er sich nach einer Woche noch nicht gemeldet hat gehe ich davon aus, dass er nicht vor hat, sie schwanger zurück zur Arbeit zu holen. Sicherheitshalber dokumentieren sie für sich was der Betriebsarzt gesagt hat, an welchem Tag, die Zeit (Beginn und Ende), mit wem sie gesprochen haben und den Inhalt des Gespräches. Da führen sie u. a. auf, dass ihnen bestätigt wurde, dass das Schreiben vom Betriebsarzt angekommen ist und ihr Chef es sich angeschaut hat. Hinter her telefonieren würde ich dem Chef nicht mehr. Sie könnten ihm schreiben, dass sie das BV von ihm schriftlich bestätigt haben möchten bzw. dass er es zur Kenntnis genommen hat. Ob er das macht sei ihm überlassen, denn er muss es nicht.


mellomania

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das problem ist, dass der betriebsarzt das bv empfiehlt, aber NICHT final ausspricht. DAS muss alleine der AG machen. er kann sich aber auch gegen die empfehlung des BA stellen und den arbeitsplatz so umgestalten, dass es passt. solange der AG das nicht macht, gilt ein vorläufiges BV bis alles sicher ist. ode eben bis der AG das BV aussspricht. der BA darf es aber nicht aussrechen. sondern nur empfehlen..


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