Glis
Hallo Frau Bader, muss meine Frau den Antrag auf Elterngeld ausfüllen, wenn nur ich das Elterngeld beantrage? Meine Frau ist selbstständig, während ich Zuhause bin und mich um unser Baby kümmere. Sie hat also keinen Anspruch auf Elterngeld, während ich das Basiselterngeld bekomme. Im Antrag steht immer nur, dass die Mutter den Antrag ausfüllen muss und der Vater den Antrag ausfüllen kann. Stimmt das denn so oder ist es anders rum genauso möglich? Vielen Dank!
Hallo, auch andersherum möglich Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Sie hat auch als Selbstständige Anspruch. Und die Mutterschutzzeit muss sie eh einhalten, diese Zeit wird dann auch beim Elterngeld berücksichtigt. Die ersten beiden Monate werden also so oder so bei ihr beim Elterngeld gezählt. Du kannst also dann gleichzeitig mit ihr ab Geburt Elternzeit mache und auch Elterngeld beziehen, dann verbraucht ihr in den beiden Monaten 4 Monate. oder Du nimmst ab Lebensmonat 3 - passt da aber auf das ihr ganze Lebensmonate macht. Je nachdem wie euer Kind kommt kann es da sein das es noch für ein paar Tage EG gibt, ich würde den Antrag für sie also auf jeden Fall mit abgeben.
desireekk
Die Mutter unterliegt nicht dem Mutterschutzgesetz man sie selbstständig ist. Allerdings kann sie durch aus ab Geburt in Elternzeit gehen, und bekommt dann auch Elterngeld. Ich kenne das aktuelle Formular nicht, aber ich wäre da recht stur und würde als "Mutter" ausfüllen wenn ich der Hauptbezugsnehmer des Elterngeld wäre. LG D
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