Phini
Ich habe mich von dem Vater meiner 2-jährigem Tochter getrennt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Unsere Tochter trägt meinen Nachnamen. Wenn ich heiraten möchte, brauche ich da die Zustimmung des Kindsvaters, wenn meine Tochter meinen neuen Familiennamen annehmen soll?
Hallo, Gemäß § 1618 BGB können der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das 5. Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann – so Satz 4 der Norm – die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Ich bin übrigens auch kein Freund der Benennung, heutzutage ist es doch nicht ungewöhnlich, dass verschiedene Familienmitglieder verschiedene Namen tragen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, brauchst Du. Und ohne gibt es keine Chance. Mein Mann hat unseren Namen angenommen. Ich hätte nicht gewollt das mein Kind wie jemand heißt mit dem es nicht verwandt ist, wenn die Ehe scheitert. Du könntest auch einen Doppelnamen wählen, dann wärest Du mit Mann und Kind namentlich verbunden.
Pamo
Wegen einer Heirat brauchst du doch deinen Namen nicht zu ändern. Und wieso sollte dein Kind den Namen eines Menschen annehmen, mit dem sie überhaupt nicht verwandt ist? Ohne die Zustimmung des Kindsvaters geht dieser Quatsch jedenfalls nicht.
Mitglied inaktiv
Meine Mutter hat zum 2. Mal geheiratet damals und bekam noch ein Kind. Alle außer mir trugen den neuen Namen, also den von meinem Stiefpapa. Ich hatte da als Kind ziemlich drunter gelitten und dachte, ich gehöre nicht richtig zur Familie. Man sollte sich m.E. durchaus schon Gedanken darüber machen wie man so eine Situation gestalten will.
Sternenschnuppe
Das kann man dann ggf. aber noch machen wenn das Kind später selbst den Wunsch hat. Aktuell ist das Kind 2, Bei anständigem Kontakt mit dem Vater ist es überhaupt kein Problem dass das Kind undramatisch damit aufwächst. Alternativ könnte es ja den Namen des Vaters annehmen wenn er gegen die Einbenennung ist, dann hieße das Kind zumindest wie ein Elternteil.
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