Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muß Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen im MuSchu zahlen, wenn er sie vorher gezahlt hat?

Frage: Muß Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen im MuSchu zahlen, wenn er sie vorher gezahlt hat?

Mitglied inaktiv

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Danke für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann man pauschal nicht sagen. Es kommt darauf an, warum man die VLs bekommt (vertrag, Tarifvertrag etc.). Versuchen Sie doch mal herauszufinden, was in der Firma in dieser Situation üblich ist. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hi Soviel ich weiss nicht. Bei mir endete die Zahlung exakt mit dem Mutterschutz. DAnach kann man entweder selbst die Beiträge einzahlen oder die VL stilllegen lassen. LG Mecia


Mitglied inaktiv

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Hallo, da die Firma sehr klein ist und ich als einzige Frau beschäftigt war (Bauunternehmen) und dazu noch als erste die ganzen Sachen mit MuSchu + Elternzeit "mache", hat mein Chef auch keine Erfahrung damit. Steht zwar im Arbeitsvertrag, daß die VL gewährt werden, aber es wird wohl so sein wie bei Mecia, da ab Beginn des MuSchu auch bei mir Zahlungen eingestellt wurden.


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